Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Selbst-Schaltung von Werbe-Anzeigen

 

Präambel

Das Schalten von Werbe-Anzeigen auf XING ist ausschließlich Geschäftskunden vorbehalten. Der Auftraggeber schließt diesen Vertrag mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der New Work SE können dem Impressum entnommen werden.

 

1. Gegenstand

  1. Der Auftraggeber kann über eine online-basierte Selbstbuchungsanwendung (nachfolgend AdManager genannt) Online-Werbung auf der XING Plattform schalten. Mithilfe dieser Online-Anwendung kann der Auftraggeber selbst Anzeigen erstellen und buchen sowie deren Performance beobachten und kontrollieren.
  2. Die Vergabe von Werbeplätzen bzw. Werbeeinblendungen erfolgt ähnlich einer Auktion. Der Auftraggeber gibt ein Gebot ab, wie viel er zu bezahlen bereit ist. Die Häufigkeit der Auslieferung der Anzeige hängt vom Gebot des Auftraggebers und anderer abgegebener Gebote ab sowie von der Relevanz der Anzeige für die ausgewählte Zielgruppe. Sind viele höhere Gebote für eine Zielgruppe abgegeben worden oder sind viele relevantere Anzeigen vorhanden, wird die Anzeige seltener oder gar nicht ausgeliefert.
  3. Der Auftraggeber erkennt an, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit von XING technisch nicht zu realisieren ist. Die New Work SE bemüht sich jedoch, XING möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der New Work SE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von XING führen. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurück zu führen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
  4. Die New Work SE stellt die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die New Work SE aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die New Work SE ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung von XING zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

 

2. Autorisierung von Einstellern

  1. Sofern es sich beim Auftraggeber nicht um ein einzelnes XING Mitglied handelt, erfolgt die Werbeschaltung ausschließlich über eigens dafür autorisierte Personen des Auftraggebers (sogenannte „Einsteller“). Einsteller müssen durch den Auftraggeber autorisiert und auf XING als Mitglieder registriert sein.
  2. Erfüllt ein Einsteller eine der in Ziff. 2.1 genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr, oder wurde der Einsteller von der Nutzung von XING ausgeschlossen (insbesondere auf Grund eines Verstoßes des Einstellers gegen die seiner XING Mitgliedschaft zu Grunde liegenden AGB), so darf dieser Einsteller keine Anzeigen mehr veröffentlichen. Wird ein Einsteller von der Nutzung von XING ausgeschlossen, so hat die New Work SE das Recht aber nicht die Pflicht, die über diesen Einsteller veröffentlichten Anzeigen zu deaktivieren.
  3. Ein Verschulden des Einstellers hat der Auftraggeber in gleichem Maße zu vertreten, wie eigenes Verschulden. Insbesondere muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Einsteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING, diese AGB sowie die anwendbaren Gesetze und alle Rechte Dritter beachtet.

 

3. Vertragsschluss, Schaltung der Anzeige

  1. Die vom Auftraggeber übermittelte Anzeige wird zunächst im pflichtgemäßen Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist geprüft. Die New Work SE ist bemüht, die Prüfung innerhalb eines Werktags vorzunehmen, gleichwohl besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine konkrete Prüfungszeit. Nach der Prüfung wird die übermittelte Anzeige direkt freigeschaltet wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und zum kann ab dem vereinbarten Zeitpunkt automatisch ausgeliefert werden. Die Freigabe oder Zurückweisung seiner Buchung kann der Auftraggeber in der Bedienoberfläche des AdManagers einsehen.
  2. Die Auswahl des Werbeformats und die genaue Platzierung erfolgt je nach Verfügbarkeit und im ausschließlichen Ermessen der New Work SE. Der Auftraggeber kann die Anzahl der Auslieferungen/Einblendungen/Klicks durch das Maximalgebot, die Auswahl der Zielgruppe und die Optimierung seiner Anzeige im Hinblick auf die Klickrate positiv beeinflussen. Ein Anspruch auf Auslieferung der Anzeige besteht jedoch nicht.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle vom Einsteller oder ihm bei der Buchung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der New Work SE Änderungen seiner Auftraggeberdaten unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Anzeige vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend übermittelt wird und sich für die vereinbarten Zwecke eignet.
  5. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der übermittelten Anzeige erforderlichen Rechte besitzt.
  6. Der Auftraggeber garantiert, dass die Anzeige und die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird, den im jeweils aktuellen Werbekodex von XING genannten Anforderungen entsprechen.
  7. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm in XING eingestellten Inhalte. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm in XING eingestellten Anzeigen ausschließlich den Tatsachen entsprechende Angaben enthalten und keine anwendbaren Gesetze und/oder Rechte Dritter verletzen.
  8. Die maximale Laufzeit der vom Auftraggeber geschalteten Anzeige richtet sich nach dem gewählten Budget bzw. der gewählten Laufzeit. Wenn das vom Auftraggeber gesetzte Gesamtbudget bzw. die gewählte Laufzeit (Enddatum) erreicht ist, wird die Anzeige automatisch deaktiviert. Deaktivierung bedeutet, dass die Anzeige nicht weiter ausgeliefert wird. Eine erneute Aktivierung durch den Auftraggeber ist jedoch möglich.
  9. Ein Recht auf Schaltung von Anzeigen auf den persönlichen Profilen der XING Premium-Mitglieder besteht ausdrücklich nicht.
  10. Wenn der Auftraggeber Inhalte der Anzeige (z. B. Bild, Text, Video, Linkziel) nachträglich bearbeitet, ist die New Work SE berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anzeige noch einmal den Freigabeprozess der New Work SE durchlaufen zu lassen. In der Zeit zwischen der Bearbeitung und der etwaigen Freigabe durch die New Work SE wird die Anzeige deaktiviert.
  11. Der Auftraggeber kann seine Anzeige während des Buchungszeitraums pausieren oder beenden (durch Pausieren und Archivieren).
  12. Die New Work SE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anzeige technisch so zu bearbeiten, dass sie durch das Adserver-System ausgeliefert und von den Nutzern auch angeklickt werden kann. Des Weiteren ist die New Work SE berechtigt, die Anzeige durch Zusatz eines angemessenen Hinweises nach eigener Wahl als Werbung kenntlich zu machen.
  13. Die New Work SE hat nach der vertragsgemäßen Beendigung der Schaltung der Anzeige auf XING das Recht, aber keine Pflicht zur Aufbewahrung der übermittelten Anzeige.

 

4. Weitere Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Auftraggeber in XING eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen von XING oder der New Work SE gefährden. Insbesondere sind dem Auftraggeber folgende Handlungen untersagt:
    • Unzumutbare Belästigung von XING Mitgliedern oder anderen Personen (insbesondere durch SPAM, vgl. § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG);
    • Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
    • Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten;
    • Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der XING Websites. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Auftraggeber darf jedoch von der New Work SE autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten; und/oder
    • Vornahme, Bewerbung oder Förderung von Erotik-, Flirt- oder Dating-Angeboten.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Auftraggeber wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die New Work SE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass seine Einsteller ihre Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim halten.
  3. Der Auftraggeber informiert die New Work SE unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Auftraggebers ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

 

5. Änderungen der Dienste auf den XING Websites

Die New Work SE behält sich vor, den Leistungsumfang der Dienste und deren Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Auftraggeber im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

 

6. Vergütung, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Auftraggeber maximal geschuldete Vergütung für die jeweilige Kampagne wird vom Auftraggeber durch die Wahl des jeweiligen Budgets selbst festgelegt.
  2. Die Entgelte für die Veröffentlichung von Anzeigen werden monatlich abgerechnet. Sie sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kann sie mittels der angebotenen Zahlungsarten begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Die New Work SE kann dem Auftraggeber die Rechnungen per E-Mail übermitteln bzw. im XING Account des Einstellers oder in der online-basierten Selbstbuchungs-Anwendung zur Verfügung stellen.
  3. Die Abrechnung der Nutzung dieser Leistung via Kreditkarte erfolgt durch:

    HUELLEMANN & STRAUSS ONLINESERVICES S.à r.l.
    1, Place du Marché, L-6755 Grevenmacher
    HR: B144133
    E-Mail: info@hso-services.com
    Geschäftsführer: Dipl. Vw. Mirko Hüllemann, Heiko Strauß

 

7. Ausschluss von Beanstandungen

Erhebt der Auftraggeber Beanstandungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte, so hat er dies innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang der Rechnung der New Work SE über das auf den XING Websites von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular, per Telefax oder Brief anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Die New Work SE wird in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

8. Sanktionen

  1. Wenn der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder den jeweils gültigen Werbekodex verletzt oder wenn die New Work SE ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die New Work SE die folgenden Sanktionen gegen den Auftraggeber verhängen:
    • Löschung von Inhalten, die der Auftraggeber veröffentlicht hat,
    • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung einer oder mehrerer Anzeigen des Auftraggebers,
    • Ausspruch einer Abmahnung,
    • Sperrung des Zugangs des Auftraggebers zu XING, oder
    • außerordentliche Kündigung des Vertrags.
  2. Die New Work SE behält sich die Verhängung der in Ziff. 8.1 genannten Sanktionen insbesondere für den Fall vor, dass das vom Auftraggeber angegebene Zahlungsmittel ungültig ist oder der Auftraggeber eine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und/oder nicht ausreichend erfüllt. Ein wichtiger Grund für die Verhängung der in Ziff. 8.1 genannten Sanktionen besteht insbesondere auch dann, wenn die Seite, auf die die Anzeige verlinkt, nicht den im Werbekodex genannten Anforderungen entspricht oder die Veröffentlichung der Anzeige oder der Verlinkung aus Imagegründen (auch wegen einer nicht dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Darstellung der Seite) für die New Work SE unzumutbar ist.
  3. Beschwerden von XING Mitgliedern können zur vorübergehenden Deaktivierung von Anzeigen führen.
  4. Sofern es sich beim Auftraggeber um ein einzelnes XING Mitglied handelt, unterliegt die Schaltung von Werbe-Anzeigen als Teil der Dienste von XING auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING. Insofern kann die New Work SE in diesem Fall bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING geregelten Sanktionen (u.a. Sperrung des Zugangs zu XING und Kündigung der XING Mitgliedschaft) gegen den Auftraggeber verhängen. Sofern es sich beim Auftraggeber um ein einzelnes XING Mitglied handelt ist die New Work SE außerdem bei Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht aus diesem Vertrag berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu XING zu sperren. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte für seine Premium Mitgliedschaft ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Im Fall der rechtmäßigen Verhängung einer oder mehrerer Sanktionen bleibt der Entgeltanspruch der New Work SE in vollem Umfang bestehen.
  6. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.

 

9. Laufzeit, Beendigung des Vertrags

  1. Die Auslieferung einer Anzeige kann vom Auftraggeber jederzeit pausiert oder - durch pausieren und archivieren der Anzeige – beendet werden. Ansonsten wird die Anzeige nicht mehr veröffentlicht, sobald das gebuchte Budget bzw. das durch den Auftraggeber definierte Enddatum der Anzeige erreicht ist. Die New Work SE hat das Recht, aber nicht die Pflicht, Anzeigen zu beenden wenn das beworbene XING Objekt nicht mehr zugänglich oder verfügbar ist.
  2. Die New Work SE kann den Vertrag zur Schaltung der Anzeige ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Monatsende kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

10. Haftung der New Work SE

  1. Schadensersatzansprüche gegen die New Work SE (einschl. der Erfüllungsgehilfen der New Work SE), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die New Work SE sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.

 

11. Freistellung

Werden durch die Inhalte des Auftraggebers Rechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber der New Work SE nach Wahl der New Work SE auf eigene Kosten des Auftraggebers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung von XING durch den Auftraggeber Rechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch die New Work SE sofort einstellen.

 

12. Rechte an Inhalten

Der Auftraggeber überträgt der New Work SE in dem für die Durchführung dieses Vertrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang alle für die Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte, insbesondere die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich dem Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und dem Bearbeitungsrecht).

 

13. Sonstiges

  1. Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftraggeber alle Erklärungen an die New Work SE per E-Mail mit dem von der XING Website aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an die New Work SE übermitteln. Die New Work SE kann Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Auftraggeber als aktuelle Kontaktdaten angegeben hat.
  3. Die New Work SE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.
  4. Die New Work SE kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die New Work SE bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der übernommen Pflichten.
  5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
  6. Erfüllungsort ist der Sitz der New Work SE.
  7. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Sitz der New Work SE.
  8. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.