Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des kununu Top Company-Siegel

 

Präambel

Das Angebot zur Bereitstellung des kununu Top Company-Siegel und etwaiger begleitender Dienstleistungen ("Top Company-Siegel") richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Der Vertrag wird mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Personen der New Work SE können dem auf www.xing.com befindlichen Impressum entnommen werden.

 

1. Vertragsgegenstand 

  1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Top Company-Siegel, hat der Kunde die Möglichkeit mit dem Top Company-Siegel für interne und externe Personalmarketing-Maßnahmen zu werben. Das jährlich vergebene Top Company-Siegel wird digital in den von der New Work SE bereitgestellten öffentlichen Firmenprofilen und onlyfy Employer Branding Profilen des Kunden auf kununu bzw. XING dargestellt und kann nach Erwerb vom Kunden, in eigenen Werbematerialien zur öffentlichen Zugänglichmachung über digitale und herkömmliche Werbemittel sowie die dazugehörigen physischen Werbematerialien für Personalmarketing genutzt werden.
  2. Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten des Top Company-Siegel ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Produktbeschreibung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenstand des Vertrags können darüber hinaus bestimmte entgeltliche oder unentgeltliche begleitende Dienstleistungen der New Work SE sein.

 

2. Nutzungsumfang

  1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Top Company-Siegel und Vertragsschluss erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht, das jeweilige jährlich vergebene Top Company-Siegel zeitlich unbegrenzt und unverändert in seinen eigenen Werbemitteln zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Top Company-Siegel zu bearbeiten, umzugestalten oder in sonstiger Form zu verändern. Eine weitergehende Verwendung der Marken, Logos und Unternehmenskennzeichen der New Work SE ist nicht gestattet.
  2. Zur Nutzung des Top Company-Siegel ist unter dem Vertrag ausschließlich der Kunde berechtigt. Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen des Kunden und deren Mitarbeiter sind vom Nutzungsrecht unter dem Vertrag nicht umfasst, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt.
  3. Ergänzend zu den Regelungen dieser AGB behält sich die New Work SE vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang zum Top Company-Siegel des Kunden - mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens des Kunden - zu sperren und/oder vom Kunden eingestellte Inhalte oder vergebenen Top Company Siegel zu löschen und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  4. Die New Work SE übernimmt weder Verantwortung für die von Kunden oder sonstigen Dritten genutzten und von ihren bereitgestellten Inhalten, Daten und/oder Informationen noch für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
  5. Für die Nutzung von onlyfy Employer Branding Profilen und begleitenden Dienstleistungen bestehen bestimmte Beschränkungen und Voraussetzungen. Details hierzu sind der Produktbeschreibung und den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von onlyfy Employer Branding Profilen (abrufbar unter  https://www.xing.com/terms) zu entnehmen.

 

3. Vergabe des Top Company-Siegel

  1. Die New Work SE vergibt auf der Grundlage von Kriterien, wie zum Beispiel dem kununu Score und der Anzahl der Bewertungen des Unternehmens unter www.kununu.com, das Top Company-Siegel an Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen. Die Auszeichnung als Top Company würdigt damit Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern ein möglichst optimales Arbeitsumfeld bieten und so zu deren Zufriedenheit beitragen.
  2. Die Kriterien zur Vergabe des Top Company-Siegel unterliegen jährlichen Anpassungen durch die New Work SE und können sich während der Vertragslaufzeit quantitativ und qualitativ ändern oder ergänzt werden. Details hierzu sind der Produktbeschreibung sowie der Beschreibung der Vergabekriterien unter https://arbeitgeberportal.kununu.com/top-company-siegel-box/ zu entnehmen.
  3. Die Vergabe des Top Company-Siegel eines Jahres erfolgt durch die New Work SE jeweils zum Ende des Vorjahres auf Grundlage der dann geltenden Kriterien zur Vergabe an Unternehmen und ist mit Vergabe auf den öffentlichen Firmenprofilen der New Work SE und onlyfy Employer Branding Profilen öffentlich einsehbar.
  4. Erlangt ein Unternehmen nach dem Vergabezeitpunkt unterjährig die Voraussetzungen des Top Company-Siegel, wird diesem nachträglich das Top Company-Siegel zum Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen vergeben.
  5. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit, jährlich bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung des Top Company-Siegel einen Download-Link für sein digitales Top Company-Siegel von der New Work SE zur eigenen Verwendung zugesendet. Die dazugehörige physischen Werbematerialien werden im Anschluss dem Kunden postalisch zugesendet.

 

4. Änderungen des Nutzungsumfangs oder der allgemeinen Gestaltung

  1. Die New Work SE behält sich vor, den Nutzungsumfang des Top Company-Siegel und dessen allgemeine Gestaltung sowie dessen Einbindung in öffentliche Firmenprofile der New Work SE und/oder onlyfy Employer Branding Profile und begleitenden Dienstleistungen zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
  2. Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Nutzungsmöglichkeiten, Darstellungsformen oder Funktionalitäten über die von der New Work SE beschriebene Leistung hinaus besteht nicht.

 

5. Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die jährlichen Voraussetzungen der Vergabe des Top Company-Siegel an den Kunden nicht vorliegen. Die New Work SE wird den Kunden hierüber per E-Mail informieren.
  3. Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum 30. November eines Jahres kündigen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen (per E-Mail an bestellsupport@onlyfy.com).

  

6. Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der ihm eingeräumten Rechte und Befugnisse die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Kunden mit dem Top Company-Siegel eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen der Produkte oder der New Work SE gefährden.
  2. Der Kunde informiert die New Work SE unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Kunden ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.
  3. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.

 

7. Verfügbarkeit

  1. Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Top Company Siegels und/oder von öffentlichen Firmenprofilen der New Work SE und/oder onlyfy Employer Branding Profilen und begleitenden Dienstleistungen technisch nicht zu realisieren ist. Die New Work SE bemüht sich jedoch, diese möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der New Work SE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung führen.
  2. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/ oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

8. Entgelte, Rechnungsstellung, Preisanpassung

  1. Entgelte sind mit Rechnungsstellung im Voraus sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist mit den angebotenen Zahlungsmitteln möglich.
  2. Zwischen der New Work SE und dem Kunden etwaig vereinbarte Ratenzahlungen von Entgelten bleiben von den Regelungen in Ziffer 8.1 unangetastet.
  3. Die New Work SE behält sich das Recht vor, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Jahr der Vertragslaufzeit zu ändern. Die New Work SE wird den Kunden über die Änderung des Entgelts in der an den Kunden versandten Rechnung benachrichtigen. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vom Vertrag zu lösen.

 

9. Freistellung

  1. Der Kunde stellt die New Work SE von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte gegen die New Work SE geltend machen wegen einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden vertraglich auferlegten Pflicht oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden.
  2. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche angemessene Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die der New Work SE dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen die New Work SE wegen einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden vertraglich auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden einleiten oder unternehmen.
  3. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.
  4. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Pflicht- oder Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

10. Haftung

  1. Die Parteien haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien der im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haften die Parteien nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  4. Soweit die Haftung der Parteien nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  5. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

 

11. Nichtnutzung und Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

  1. Bei Nichtnutzung eines Top Company-Siegels während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung über die Vertragslaufzeit hinaus.
  2. In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
    • die New Work SE kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
    • die New Work SE verhängt eine oder mehrere der Sanktionen gemäß § 2.3 oder
    • der Kunde kündigt den Vertrag.
  3. Der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Kunde aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich der New Work SE stammt.

 

12. Schlussbestimmungen

  1. Die New Work SE kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die New Work SE bleibt auch bei der Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die New Work SE übernommen Pflichten. Die New Work SE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  2. Die New Work SE behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für das Unternehmen nicht zumutbar. Die New Work SE wird das Unternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmen angenommen. Die New Work SE wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.