Allgemeine Geschäftsbedingungen der XING Marketing Solutions

 

Präambel

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Angebote der XING Marketing Solutions, einem Geschäftsbereich der New Work SE, für Werbemöglichkeiten in den von XING betriebenen Produkten. Hierbei gilt Teil I dieser Geschäftsbedingungen für alle Leistungen der XING Marketing Solutions, Teil II für Werbemöglichkeiten und Teil III beinhaltet die datenschutzrechtlichen Regelungen, die aus den Leistungen und Werbemöglichkeiten entstehen können.

 

 

TEIL I - Allgemeine Regelungen

 

1. Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

 

2. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das vom Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung des Auftrages erklärt werden.
  2. Als Beschaffenheit der Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.

 

3. Entgelt und Abrechnung

  1. Für unsere Leistungen fallen die vereinbarten Entgelte an. Alle Entgelte sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer und verstehen sich in Euro.
  2. Unsere Entgelte werden mit Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Für jede Mahnung nach Verzug des Kunden werden dem Kunden angemessene Mahngebühren in Rechnung gestellt. Wir sind im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, anstelle einzelner Mahngebühren einmalig je Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.

 

4. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
    1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
    2. ein Verstoß des Kunden gegen die ihm nach den Ziffern 13 und 14 obliegende Pflichten, der uns eine weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht zumutbar macht.
    3. Der Zahlungsverzug mit einem Betrag von mehr als 5.000 Euro um mehr als 60 Tage;
    4. der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse;
  4. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen. Sofern der Vertrag online abgeschlossen wurde, ist Textform ausreichend.

 

5. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
  3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

 

6. Mängelansprüche

  1. Der Kunde wird mit Beginn der Vertragsdurchführung bzw. Start einer Kampagne die veröffentlichten Werbemittel bzw. die von uns erbrachte Werbemaßnahme unverzüglich prüfen und etwaige Mängel in Textform rügen. Offen ersichtliche Mängel sind binnen drei Arbeitstagen am Sitz des Kunden zu rügen. Versteckte Mängel sind mit Entdeckung in gleicher Frist zu rügen. Im Übrigen treffen dem Kunden die Verpflichtungen des § 377 HGB.
  2. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt uns in den gesetzlichen Grenzen.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7. Nennung des Kunden als Referenz, Nutzung für Marktforschung

  1. Der Kunde gestattet uns, in üblicher und angemessener Art und Weise auf unsere Tätigkeit für den Kunden und die für ihn durchgeführten Werbemaßnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung (insbesondere auf unserer Webseite) hinweisen zu dürfen. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, hat er uns dies mitzuteilen.
  2. Wir sind berechtigt, zur Ermittlung der Wirksamkeit der von uns angebotenen Werbemöglichkeiten, deren Reichweite und den hiermit zu erreichenden Zielgruppen, im Rahmen unserer Tätigkeit für den Kunden erhobene Daten (nicht jedoch personenbezogenen Daten, für die wir nicht Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes sind) an Dritte, z.B. Marktforschungsunternehmen, weiterzuleiten und die hieraus abgeleiteten Daten zum Zwecke der eigenen geschäftlichen Tätigkeit und Eigenwerbung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Firma des Kunden, beworbenes Produkt, Werbeformat, Platzierung, AdImpressions und Bruttowerbeaufwendung.

 

8. Allgemeine Regelungen

  1. Abweichende mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich festgehalten wurden, haben die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht getroffen. Frühere Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand werden hiermit hinfällig.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
  3. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
  4. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  6. Erfüllungs- und Leistungsort ist Hamburg.
  7. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, gerichtliche Schritte an einem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten.

 

 

TEIL II – Regelungen für Werbemöglichkeiten

 

9. Anwendungsbereich des Teil II und Vertragsschluss

  1. Dieser Teil II der Geschäftsbedingungen gilt in Ergänzung des Teil I für Verträge über Werbemöglichkeiten, in den von XING betriebenen Produkten.
  2. Das Mindestbuchungsvolumen eines Auftrages hängt vom jeweiligen Werbemittel ab und beträgt nach Abzug aller gewährten Rabatte und Agenturprovisionen mindestens Netto 5.000 Euro (z.B. Video). Hier ausgenommen sind Buchungen über das Selbstbuchungstool „XING AdManager“.
  3. Sofern unser Auftraggeber eine Agentur ist, ist diese Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen und schließt den Vertrag mit uns im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Werbungtreibenden besteht in diesem Fall nicht. Sollte die Agentur nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter des Werbungtreibenden handeln und in seinem Namen und auf seine Rechnung einen Vertrag mit uns schließen wollen, hat sie uns vor Vertragsschluss auf diese Tatsache hinzuweisen und uns alle erforderlichen Daten zur Identifikation des Werbungtreibenden als Vertragspartner zu übermitteln. Wir sind berechtigt, uns die Vertretungsbefugnis der Agentur nachweisen zu lassen.

 

10. Definitionen

  1. "Werbemaßnahmen" sind die von uns im Auftrag des Kunden unter Anwendung dieser Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen, insbesondere zur Präsentation und Verbreitung der Werbemittel des Kunden.
  2. "Werbemittel" sind Bilder, Videos, Animationen, Texte, Bewegtbilder (u.a. in Bannern) oder andere Werbeformen, die ggf. bei Anklicken die Verbindung mit einer vom Kunden bestimmten Internetadresse herstellen oder eine andere Interaktion ermöglichen.

 

11. Inanspruchnahme der Werbeleistungen durch den Kunden

  1. Wenn dem Kunden das Recht eingeräumt wurde, vereinbarte Werbeleistungen in einem bestimmten Zeitraum in Anspruch zu nehmen, hat der Kunde seine Pflichten für die Kampagnenumsetzung (z.B. Bereitstellung der Werbemittel, Links etc.) so rechtzeitig zu erfolgen, dass uns eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages im verbleibenden Zeitraum möglich ist.
  2. Sofern mit dem Kunden eine Inanspruchnahme der Werbeleistungen ohne Angabe eines konkreten Leistungszeitraums vereinbart wurde, hat die Umsetzung binnen eines Jahres nach Vertragsschluss zu erfolgen.

 

12. Unsere Leistungspflichten

  1. Wir schalten und liefern im Rahmen einer Werbemaßnahme das/die mit dem Kunden vereinbarte(n) Werbemittel gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen in der vereinbarten Anzahl und Art von Werbemitteln auf den vereinbarten Werbemöglichkeiten aus.
  2. Wir gewähren dem Kunden keinen Konkurrenzausschluss, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  3. Wir sind von der Leistungspflicht befreit in Fällen höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen an Systemen, die nicht in unseren vertraglichen Verantwortungsbereich fallen sowie behördliche oder gerichtliche Maßnahmen. In diesem Fall wird die Werbemaßnahme in Abstimmung mit dem Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt, sofern dies für die Parteien jeweils zumutbar ist.

 

13. Pflichten des Kunden, Werbemittel

  1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Unterlagen, Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.
  2. Die Werbemittel des Kunden haben den vereinbarten technischen Vorgaben zu entsprechen. Mangels Vereinbarung gelten unsere technischen Spezifikationen für Werbemittel, die wir auf Anforderung zur Verfügung stellen.
  3. Werbemittel des Kunden und andere ggf. von ihm für die Werbemaßnahmen zur Verfügung zu stellende Inhalte, haben, sofern nicht anders vereinbart, spätestens wie folgt im vereinbarten Format (jpg etc.) uns zur Verfügung zu stehen (Eingang bei cs.marketingsolutions@xing.com):
    1. Video-Werbung fünf Arbeitstage vor Start der Kampagne;
    2. Marketingmaßnahmen (z. B. Sponsored Mailings, Sponsored Articles etc.) vier Wochen vor Start der Kampagne;
  4. Sofern Werbemittel des Kunden im Rahmen einer Werbemaßnahme dynamisch von IT-Systemen eingebunden werden sollen, die nicht wir betreiben, sind uns diese mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Verwendung zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Jede mehr als unerhebliche Änderung an diesen bedarf unserer Zustimmung, die wir nicht ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes verweigern werden. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen Absatz 14 vor.
  5. Wenn der Kunde die vorstehenden Fristen nicht einhält, werden wir mit der Auslieferung des Werbemittels erst in angemessener Frist nach Zugang beginnen, sofern entsprechende Ressourcen, insbesondere Werbeplätze zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung stehen.
  6. Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung (Absatz 3.), kompletten Nichtanlieferung (Absatz 7) oder dem Ausbleiben der Freigabe des Kunden, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich. Bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel oder kompletten Nichtanlieferung der Werbemittel ist der Kunde verpflichtet, den vollen Auftragswert zu zahlen. Dies gilt auch im Falle einer Unterlieferung.
  7. Eine Nichtanlieferung von Werbemitteln liegt vor, wenn Werbemittel sechs Monate nach vereinbartem Auslieferungstermin der Werbeschaltung nicht vom Kunden angeliefert wurden.
  8. Wir überprüfen die uns vom Kunden überlassenen Werbemittel nicht auf Rechtskonformität und sonstige Konformität mit den Vorgaben dieses Vertrages, es sei denn, Verstöße sind uns offensichtlich. Wir behalten uns daher vor, auch später rechtliche, technische oder andere Einwendungen gegen das Werbemittel zu erheben.
  9. Der Kunde überträgt uns an den Werbemitteln und sonst für die Leistungserfüllung bereitgestellten Leistungen alle Rechte, die wir zur Erfüllung des Vertrages benötigen. Dies umfasst insbesondere das Recht, diese für die Zwecke des Vertrages zu nutzen, zu verwerten, zu speichern, zu bearbeiten, zu erweitern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben oder sonst zu verändern. Die Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen uns zur Durchführung von Werbemaßnahmen mit allen hierfür bekannten technischen Verfahren und allen bekannten Formen von online abrufbarer Werbung oder Werbung in Apps.
  10. Der Kunde hat für Zwecke der Datensicherung selbst Kopien der uns überlassenen Werbemittel etc. aufzubewahren.
  11. Sofern der Kunde nach Lieferung der Werbemittel Änderungen an diesen oder deren Austausch verlangt, hat er unseren entsprechenden Aufwand nach unseren allgemeinen Preisen für solche Leistungen, mindestens jedoch zu angemessenen Sätzen, zu vergüten.
  12. Sofern im Rahmen einer Werbemaßnahme eine Verlinkung auf andere Webseiten erfolgen soll, welche nicht von uns betrieben werden, sind uns diese vor Start der Kampagne zur Kenntnis zu geben. Wir sind berechtigt, den Start einer Kampagne abzulehnen, wenn diese Webseiten Rechte Dritter oder Gesetze oder sie vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden.
  13. Eine Archivierung der Werbemittel für den Kunden erfolgt durch uns nicht.
  14. Etwaig vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher der Kunde trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und dies unsere Leistungserfüllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben oder ein Liefertermin vereinbart wurde.
  15. Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie ihm möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
  16. Der Kunde garantiert, dass
    1. er an allen uns übergebenen Werbemitteln und anderen Inhalten sowie den Zielseiten, auf die Werbemittel verlinken, die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Rechte hat und diese nicht gegen Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen;
    2. der Vertragsdurchführung aus Gründen, die nicht aus unserer Sphäre resultieren, auch sonst keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen;
    3. das Werbemittel bzw. die Werbemaßnahme nicht geeignet sind, dass gute Ansehen von XING zu gefährden, sofern uns die entsprechenden Tatsachen nicht vor Start der Kampagne bekannt waren;
    4. das Werbemittel bzw. die Werbemaßnahme nicht geeignet sind, die Kunden bzw. Nutzer der Angebote von XING über die Inhalte der Werbemaßnahme, die beworbenen Produkte bzw. Leistungen oder die Identität des Werbetreibenden bzw. des Anbieters des Produktes bzw. der Leistung irrezuführen bzw. zu täuschen;
    5. das Werbemittel bzw. die Werbemaßnahme nicht genutzt werden zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung (Fake-News) und diejenigen, die auf das Werbemittel reagieren, nicht auf entsprechende Webseiten oder Angebote weitergeleitet werden;
  17. Der Kunde wird Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, deutlich mit einem Zusatz versehen, der sie eindeutig und deutlich als Werbung kennzeichnet. Wenn dies nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vor Start der Kampagne das Werbemittel mit einem geeigneten Zusatz zu versehen.
  18. Der Kunde stellt uns von allen berechtigten Ansprüchen Dritter und etwaigen Bußgeldern, Strafen oder Ordnungsmitteln frei, die gegen uns wegen einer schuldhaften Verletzung der dem Kunden aus dieser Ziffer 13 obliegenden Pflichten geltend gemacht werden. Unser Freistellungsanspruch umfasst auch die angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Der Kunde ist verpflichtet, uns nach Treu und Glauben nach besten Kräften bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter und der Rechtsverteidigung gegen diese kostenfrei zu unterstützen.

 

14. Technische Vorgaben, Datenschutz

  1. Sofern der Kunde für die Durchführung der Werbemaßnahme eigene oder von Dritten betriebene AdServer oder andere technische Systeme nutzen möchte, bedarf dies der Vereinbarung mit uns. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm genutzten Systeme einwandfrei mit den von uns eingesetzten Systemen zusammenarbeiten. Auf Wunsch des Kunden überlassen wir ihm die entsprechenden Vorgaben und Spezifikationen.
  2. Werbemittel und andere Inhalte, die der Kunde im Rahmen der Werbemaßnahmen durch uns ausliefern lässt oder selbst ausliefert sowie Zielseiten, auf die Werbemittel verlinken, haben frei von Viren und anderer Schadsoftware zu sein. Der Kunde wird nach dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Endgeräte der Empfänger seiner Werbemittel bzw. Besucher der Zielseiten, nicht durch Viren oder andere Schadsoftware geschädigt oder sonst angegriffen werden.
  3. Wir erbringen unsere Leistungen datenschutzrechtlich als Verantwortlicher oder als gemeinsam Verantwortliche und werden nicht als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Wenn der Kunde mittels der von uns durchgeführten Werbemaßnahme in einer Sphäre, für die wir datenschutzrechtlich verantwortlich sind, personenbezogene Daten der Empfänger der Werbung verarbeiten möchte, z.B. Auslieferung eines Cookies bzw. Zählpixels zusammen mit dem Werbemittel auf einer von uns betriebenen Webseite, hat er hierfür die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten und wird unsere vorherige Zustimmung einholen. Zu diesem Zweck hat der Kunde uns mindestens einen Monat vor Beginn der entsprechenden Datenverarbeitung mitzuteilen, welche personenbezogenen Daten er wie zu welchem Zweck auf welcher gesetzlichen Grundlage verarbeiten möchte. Er hat uns alle weiteren Informationen aus seiner Sphäre zu überlassen, welche nach unserem billigen Ermessen erforderlich sind, um uns die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu ermöglichen.
  5. Wir sind insbesondere dann berechtigt, die Zustimmung zu einer Verarbeitung nach Absatz 4 zu verweigern, wenn die vom Kunden geplante Verarbeitung nach unserem billigen Ermessen datenschutzrechtlich unzulässig ist oder uns nicht alle Informationen vorliegen, welche wir nach unserem billigen Ermessen für die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit benötigen.
  6. Soweit es für die Zulässigkeit einer Verarbeitung nach Absatz 4 erforderlich ist, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nach den unseren Vorgaben abschließen. Soweit die Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung bestimmen, gelten für die Parteien die Regelungen der Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Verwendung von XING PixelTracking (Teil III) i.S.d. Art. 26 DSGVO.
  7. Sofern nach unserer Prüfung die vom Kunden geplante Verarbeitung nur zulässig ist, wenn in unserer Sphäre von den Betroffenen ein Opt-In oder Opt-Out durchgeführt wird und/oder unsere Datenschutzhinweise ergänzt werden, können wir die Zustimmung nach Absatz 4 davon abhängig machen, dass der Kunden den entsprechenden Aufwand auf unserer Seite vergütet. Sofern wir der Auffassung sind, dass der entsprechende Aufwand uns nicht zumutbar ist, können wir die Zustimmung nach Absatz 4 verweigern.
  8. Der Kunde stellt uns von allen berechtigten Ansprüchen Dritter und etwaigen Bußgeldern, Strafen oder Ordnungsmitteln frei, die gegen uns wegen einer schuldhaften Verletzung der dem Kunden aus dieser Ziffer 14 obliegenden Pflichten geltend gemacht werden. Unser Freistellungsanspruch umfasst auch die angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Der Kunde ist verpflichtet, uns nach Treu und Glauben nach besten Kräften bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter und der Rechtsverteidigung gegen diese kostenfrei zu unterstützen.

 

15. Entgelt und Abrechnung

  1. Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen ist das Reporting der jeweils von uns eingesetzten Systeme, insbesondere unserer AdServer. Das Reporting wird an unsere Kunden während der Laufzeit der Kampagne per E-Mail verschickt bzw. steht dem Kunden im Selbstbuchungstool (AdManager) auf seinem Dashboard zur Verfügung. Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Richtigkeit des Reportings sind während der Kampagne binnen drei Werktagen nach entsprechender Erkennbarkeit für den Kunden geltend zu machen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt des Endreportings. Sofern keine Einwendungen fristgerecht erhoben werden, gelten unsere Reportins als genehmigt und richtig.
  2. Im Falle von Ziffer 13, Absatz 6. und 7., erfolgt die Abrechnung entsprechend des Auftrages ohne Zugrundelegung eines Reportings.
  3. Wir gewähren Agenturen eine AE in Höhe von 15%, auf Umsätze für die Buchung von Werbeinventar der XING, das die Agentur im Namen eines Kunden auf eigene Rechnung bei uns bucht.

 

16. Leistungsverweigerungsrecht

  1. Neben den gesetzlich geregelten Fällen sind wir in folgenden Fällen berechtigt, die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen zu verweigern bzw. auszusetzen:
    1. im Fall der Verletzung der Pflichten des Kunden gemäß den Regelungen in den Ziffern 13 und 14;
    2. wenn die Werbemaßnahme vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde;
    3. wenn uns die Durchführung einer Werbemaßnahme nach unserem billigen Ermessen aufgrund von Erkenntnissen nach Vertragsschluss wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist;
  2. Wir werden den Kunden über die (Absicht) der Einleitung der Sperrung seines Werbemittels unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren und ihm mit angemessener Frist die Möglichkeit der Stellungnahme geben. Sofern uns ein weiteres Abwarten nicht zumutbar ist, sind wir zu einer sofortigen Sperrung berechtigt.
  3. Sofern wir aus den vorstehenden Gründen die weitere Schaltung eines Werbemittels verweigern, reduziert sich der uns zustehende Vergütungsanspruch um die hierdurch ersparten Aufwendungen, wenn uns die weitere Vertragserfüllung unzumutbar ist und wir diese ablehnen. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einen vertragskonformen Zustand herbeizuführen, insbesondere ggf. ein vertragskonformes Werbemittel zu stellen.

 

17. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

Neben den allgemeinen Regelungen ist dem Kunden eine Stornierung von Aufträgen für Werbemaßnahmen (z. B. Mailing, Sponsored Article, Content Teaser, AdManager-Voucher) ausgeschlossen, es fallen 100 % des vereinbarten Entgelts an. Im Einzelfall können die Leistungen (einzelne Werbeformate) auf andere Formate übertragen oder auf ein Folgequartal verschoben werden. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt hiervon unberührt.

 

 

TEIL III – Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Verwendung von XING PixelTracking

1. Gegenstand der Vereinbarung

  1. Durch das Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), wird eine gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Werbemöglichkeiten und Leistungen der Marketing Solutions begründet. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Hauptvertrag. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie im Hinblick auf dieses Zusammenwirken i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmen und insoweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht.
  2. Dieser Vertrag stellt die Vereinbarung zwischen gemeinsam Verantwortlichen i.S.d. Art. 26 DSGVO zwischen den Parteien dar. In diesem Vertrag werden Regelungen dazu getroffen, wer welchen Verpflichtungen der DSGVO im Zusammenhang mit gemeinsam Verarbeitung personenbezogener Daten nachkommt.
  3. Für Datenverarbeitungen, für die keine gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel besteht, ist jede Vertragspartei eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies gilt insbesondere für jedwede Datenverarbeitung außerhalb der Sphäre von Marketing Solutions, insbesondere auf den Webseiten des Kunden. Für diese Datenverarbeitungen gilt dieser Vertrag nicht.

 

2. Beschreibung der Datenverarbeitung

  1. Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus Ziff. 1 sowie dem zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag und insoweit ggf. zusätzlich einbezogenen vertraglichen Regelungen.
  2. Die Art der Daten sowie die Kategorien betroffener Personen sind der Anlage 1 dieses Vertrages zu entnehmen.

 

3. Zuständigkeiten für Verarbeitungsschritte/-phasen

  1. Die Parteien haben in der Anlage 2 dieses Vertrages die Verarbeitungsschritte, die der gemeinsamen Verantwortlichkeit unterliegen, beschrieben und die jeweiligen Zuständigkeiten zugewiesen. Wenn keine Angaben erfolgen und der Vertrag auch ansonsten keine Zuständigkeiten zuweist, ist davon auszugehen, dass beide Parteien gleichermaßen für die Verarbeitung der jeweiligen Datenart(en) zuständig sind.
  2. In der Anlage 2 haben die Parteien ferner Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die anlässlich der Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen aus den Art. 15-21 DSGVO zu treffen sind sowie hinsichtlich bestimmter weiterer Anforderungen der DSGVO festgelegt. Wenn keine Angaben erfolgt sind und der Vertrag auch ansonsten keine Zuständigkeiten zuweist, ist davon auszugehen, dass beide Parteien gleichermaßen zuständig sind.
  3. Ungeachtet der Regelungen in Absatz 1 und 2 stimmen die Parteien überein, dass sich betroffene Personen an beide Parteien zwecks Wahrnehmung der ihnen jeweils zustehenden Betroffenenrechte wenden können. In einem solchen Fall ist die jeweils andere Partei dazu verpflichtet, das Ersuchen eines Betroffenen an die nach Anlage 2 dieses Vertrages zuständige Partei unverzüglich weiterzuleiten. Die Parteien werden sich hierfür gegenseitig Kontaktadressen benennen und jede Änderung unverzüglich in Textform mitteilen.

 

4. Umsetzung von Betroffenenrechten

  1. Jede Partei ist verpflichtet, die Informationspflichten aus Art. 12-14 DSGVO und Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO gegenüber den Betroffenen umzusetzen, soweit die jeweilige Partei für den/die Verarbeitungsschritt(e) im Sinne der Ziff. 3 dieser Vereinbarung zuständig ist. Die Parteien tragen Sorge dafür, dass diese Informationen über das Internet zugänglich sind und stellen sich gegenseitig auf Anfrage die Internetadressen zur Verfügung, unter denen die jeweiligen Informationen abrufbar sind.
  2. Betroffenen Personen sind die erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

5. Datensicherheit

  1. Für die Umsetzung der nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich der Sicherheit der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, ist die New Work SE allein zuständig und verantwortlich. Die New Work SE wird die zu treffenden Maßnahmen nach eigenem Ermessen umsetzen. Auf Anfrage erhält der Kunde eine Beschreibung dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die New Work SE kann die technischen und organisatorischen Maßnahmen jederzeit im eigenen Ermessen und ohne gesonderte Benachrichtigung anpassen, soweit hierdurch nicht die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit unterschritten werden.
  2. Hinsichtlich der korrekten technischen Implementierung und Konfiguration der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, ist allein der Kunde zuständig und verantwortlich.

 

6. Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

  1. Die New Work SE ist für die Prüfung und Bearbeitung aller Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 12 DSGVO (“Datenschutzverletzungen”) einschließlich der Erfüllung aller deshalb etwaig bestehenden Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO oder gegenüber betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO zuständig, die hinsichtlich der umfassten Produkte (Werbemöglichkeiten) und Dienstleistungen eintreten, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht. Der Kunde ist entsprechend für Datenschutzverletzungen zuständig, die hinsichtlich der korrekten technischen Implementierung und Konfiguration der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, eintreten.
  2. Falls die zuständige Partei eine Meldung einer Datenschutzverletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. die betroffenen Personen vornimmt, informiert sie im Anschluss unverzüglich die andere Partei. Bei Bedarf und auf Anfrage der zuständigen Partei unterstützen sich die Parteien bei der Erfüllung der Meldepflichten gegenseitig und stellen sich gegenseitig unverzüglich alle Informationen im Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung zur Verfügung, die zur Prüfung der Datenschutzverletzung und seiner Folgen sowie für die Erfüllung etwaiger Meldepflichten nach den Art. 33, 34 DSGVO erforderlich sind.

 

7. Gemeinsame Pflichten

Beide Parteien haben sich gegenseitig unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung oder Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO) festgestellt werden.

 

8. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

  1. Jede Partei ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an sie wendet, soweit sich dies konkret auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bezieht, die gemeinsam von den Parteien verarbeitet werden. Die New Work SE ist allerdings ausdrücklich nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde generell hinsichtlich der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die nach diesem Vertrag eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, an die New Work SE wendet und/oder wenn die Anfrage diesen Vertrag nicht unmittelbar betrifft.
  2. Soweit wie möglich werden sich die Parteien im gegenseitigen Benehmen miteinander abstimmen, bevor etwaigen Anfragen von zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden Folge geleistet wird bzw. Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden herausgegeben werden. Dies gilt in nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2.

 

9. Haftung

  1. Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Parteien stellen einander im Innenverhältnis von jeglicher Haftung frei, wenn die haftungsauslösende Ursache im Rahmen der Zuständigkeit nach Ziff. 3 dieser Vereinbarung allein von einer Partei zu vertreten ist. Das gilt auch im Hinblick auf eine gegen eine Partei etwa verhängte Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften, mit der Maßgabe, dass die mit der Geldbuße belegte Partei zunächst die Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ausgeschöpft haben muss.

 

10. Schlussbestimmungen

  1. Für die Laufzeit und Beendigung des Vertrages gelten die Regelungen des Hauptvertrages. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und den Anforderungen des Art. 26 DSGVO am besten gerecht wird.
  3. Es gilt deutsches Recht einschließlich der DSGVO.

 

 

Anlage 1 zur Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit 

 

Kategorien betroffener Person

Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen:

  • XING Nutzer

 

Art(en) der personenbezogenen Daten

Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:

  1. hinsichtlich der XING Nutzer, sonstigen Nutzer der Webseite XING
    • User-ID, xing_delivery-ID

 

Anlage 2 zur Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit 

 

Primäre Zuständigkeit im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit

1

Einbindung von Java_Scripten 

conversion_add_to_cart

conversion_apply_jobs

conversion_leads

conversion_page_views

conversion_purchases

conversion_signups

conversion_submit_applications

conversion_view_contents

Verarbeitung auf der Webseite des Kunden, um das Erhebung von Conversiondaten von XING Usern, Nutzern von XING zu ermöglichen.

Kunde

 

 

 

2 Erhebung und Verarbeitung von Conversiondaten durch Listung/Zählung der bestätigten Tracking-Pixel (sog. Xing_delivery-IDs, beispielhaft: ?xing_delivery_id=12345)  New Work SE  
3 Bereitstellung von "Insights”: Generierung und Bereitstellung der Ergebnisse der Analysen der erhobenen und verarbeiteten Conversiondaten New Work SE  

 

Zuständigkeit hinsichtlich der Wahrung von Betroffenenrechten und bestimmter weiterer Anforderungen der DSGVO

Betroffenenrecht/
Anforderung

New Work SE

 

 

Kunde  

 

 
Artikel 6: Erfordernis einer Rechtsgrundlage für die gemeinsame Verarbeitung

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 
Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO  X

X  

 

(zzgl. von der New Work SE vorgegebener und fest eingebauter Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit sowie hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs der New Work SE.

 
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) (Art. 17 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Widerspruchsrecht(e) (Art. 21 DSGVO), 

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Entscheidung im Falle automatisierter Entscheidungen im Einzelfall mit rechtlicher/beeinträchtigender Wirkung (Art. 22 Abs. 3 DSGVO). X    
Erstellung der Dokumentation für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO,

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Umsetzung von Privacy by Design (Art. 25 DSGVO) und/oder Risikobewertung der Verarbeitung(en) X    
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 f. DSGVO Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, unterstützen sich die Parteien gegenseitig in angemessenen Umfang.