Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy 360+

 

Präambel

Das Angebot zur Bereitstellung der onlyfy 360+ Suite und etwaiger begleitender Dienstleistungen ("onlyfy 360+“) richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Der Vertrag wird mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Personen der New Work SE können dem auf https://onlyfy.com/de/impressum befindlichen Impressum entnommen werden.

 

1. Vertragsgegenstand

  1. Über die onlyfy 360+ Suite hat der Kunde die Möglichkeit verschiedene onlyfy Produkte zu nutzen. Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Produkte ergibt sich aus dem Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Produktbeschreibung des Produkts sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Da es sich bei den onlyfy Produkten um Webservices handelt, die über den Zugriff zum Server bzw. zu Servern der New Work SE bzw. der von der New Work SE beauftragten Dienstleister erfolgt, erfolgt keine Überlassung des Quellcodes an den Kunden. Gegenstand des Vertrags können darüber hinaus bestimmte entgeltliche oder unentgeltliche begleitende Dienstleistungen der New Work SE sein.
  2. Für die Nutzung von onlyfy 360+ bestehen bestimmte Beschränkungen (z. B. Anzahl der über den onlyfy Talentmanager versendeter Nachrichten) und Voraussetzungen. Details hierzu sind der Produktbeschreibung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Ergänzend gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen der in onlyfy 360+ enthaltenden Produkte, (abrufbar unter https://www.xing.com/terms).
  3. Die Nutzung einer onlyfy 360+ Lizenz berechtigt den Kunden folgende Produkte der New Work SE zu nutzen:
    - onlyfy Employer Branding Profil Pro
    - onlyfy TalentManager Pro
    - onlyfy one Stellenanzeigen Essential, Core, Pro & Ultimate oder onlyfy Job Ads Essential, Core, Pro & Ultimate
  4. Die New Work SE stellt die vom Kunden in den onlyfy Produkten eingestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die New Work SE aus sonstigen Gründen unzumutbar sind. Die New Work SE ist berechtigt solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet.
  5. Die New Work SE bietet dem Kunden lediglich eine Plattform an, um den Kunden mit Dritten (XING-Mitgliedern und sonstigen Dritten) zusammenzuführen, und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE haftet nicht dafür, dass ein Kontakt des Kunden mit XING-Mitgliedern oder sonstigen Dritten zu Stande kommt. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Kunden mit Dritten. Sofern über XING bzw. die onlyfy 360+ Lizenz Verträge geschlossen werden, ist die New Work SE hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Der Kunde ist für die Abwicklung und die Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Die New Work SE haftet nicht, falls über onlyfy bzw. die onlyfy 360+ Lizenz im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande kommt. Die New Work SE haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen dem Kunden und Dritten geschlossenen Verträgen.
  6. Die New Work SE übernimmt weder Verantwortung für die von XING-Mitgliedern oder sonstigen Dritten bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen noch für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

 

2. Nutzungsumfang 

  1. Beim Kunden vor Nutzung der onlyfy 360+ Lizenz vorhandene Produkte werden von der onlyfy 360+ Lizenz mit umfasst und gehen in dieser während der Vertragslaufzeit auf. Nicht genutzte Leistungszeiträume von beim Kunden bereits vor Nutzung der onlyfy 360+ Lizenz vorhandene Produkte werden mit dem Entgelt für onlyfy 360+ anteilig verrechnet.
  2. Für die Nutzung des onlyfy Employer Branding Profil gilt ergänzend folgendes: In der onlyfy 360+ Lizenz ist ein onlyfy Employer Branding Profil Pro für das jeweilige Land des Kunden enthalten, weitere onlyfy Employer Branding Profile müssen zusätzlich vom Kunden separat mit einem eigenen Vertrag erworben werden.
  3. Für die Nutzung des onlyfy TalentManagers gilt ergänzend folgendes: Sofern die onlyfy 360+ Lizenz des Kunden eine Umgebung für den onlyfy TalentManager mit einer unbegrenzten Anzahl von Recruiter-Seats für HR bzw. Recruiting Mitarbeiter zur aktiven Personalsuche für das eigene Unternehmen und ggf. nach Geschäftszweck eine zusätzliche Umgebung, für Zwecke des Kunden zur aktiven Personalsuche für Dritte, pro Lizenz umfasst, richtet sich die Anzahl der Recruiter-Seats nach der von der New Work SE ermittelten Unternehmensgröße des Kunden und ist auf diese beschränkt. Die New Work SE behält sich das Recht vor, nicht mehr Recruiter-Seats an den Kunden zu vergeben, als es selbst Recruiter im Unternehmen und vertraglich angeschlossene begünstigte Unternehmen hat. Im Bedarfsfall kann die New Work SE vom Kunden entsprechende Nachweise verlangen.
  4. Bei Nichtnutzung von Teilen der von onlyfy 360+ umfassten Produkte während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung des Zugangs über die jeweilige Vertragsperiode hinaus.
  5. Der Kunde erwirbt eine onlyfy 360+ Lizenz für sich selbst oder für ein als Leistungsempfänger im Vertrag genanntes begünstigtes Unternehmen. Sollen weitere rechtlich selbstständige Einheiten abweichend vom benannten Leistungsempfänger auf diese Lizenz zugreifen, so sind diese vor Abschluss des Vertrages explizit im Vertrag oder in einer Vertragsanlage verbindlich zu benennen.
  6. Zur Nutzung von onlyfy 360+ und der enthaltenden Produkte sind unter dem Vertrag ausschließlich der Kunde und die direkt beim Kunden angestellten Mitarbeiter berechtigt. Verbundene Unternehmen des Kunden und deren Mitarbeiter oder Dritte sind vom Nutzungsrecht unter dem Vertrag nicht umfasst, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt. Die New Work SE behält sich neben der Ziffer 5 dieser AGB das Recht vor, für nicht vom Vertrag umfasste begünstigte Unternehmen oder weitere rechtlich selbstständige Einheiten des Kunden oder Dritte genutzte Produkte zum derzeit gültigen Listenpreis des jeweiligen Produkts in Rechnung zu stellen.
  7. Ergänzend zu den Regelungen der AGB des jeweilig durch den Kunden genutzten Produkts behält sich die New Work SE vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang des Kunden - mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens des Kunden - zu sperren und/oder vom Kunden eingestellte Inhalte zu löschen und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

 

3. Änderungen des Funktionsumfangs oder der allgemeinen Gestaltung

Die New Work SE behält sich vor, den Funktionsumfang onlyfy 360+ und dessen allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist. Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Funktionalitäten über die beschriebene Leistung hinaus besteht nicht.

 

4. Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag läuft zunächst über die vom Kunden gebuchte Erstlaufzeit. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Listenpreis, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig vom Kunden oder der New Work SE gekündigt wird. Sofern der Kunde ohne bestimmte Erstlaufzeit bucht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Wegfall gewährter Rabatte der onlyfy 360+ Lizenz zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung ist keine Preiserhöhung und gewährt dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb der Vertragslaufzeit ein Upgrade der onlyfy 360+ Lizenz oder einen Zukauf der darin enthaltenden Produkte vorzunehmen und/oder die Unternehmenslizenz um weitere begünstigte Unternehmen aufzustocken, wodurch sich die Anzahl der veranschlagten Mitarbeiter erhöht, oder um in onlyfy 360+ enthaltende nutzer- oder volumenbegrenzte Produkte zu erweitern. Die Laufzeit des Grundvertrages ändert sich dadurch nicht. Die Erweiterung wird dem Kunden zeitanteilig zur Restlaufzeit in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zukaufes beruhen auf der zum Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Preis- und Rabattstaffel. Die Erweiterung der onlyfy 360° Lizenz bedarf eines eigenen Vertrags. Eine Herabstufung des Vertrages innerhalb der Vertragslaufzeit ist nicht möglich und eine rückwirkende Rabattierung bereits genutzter Produkte ist ausgeschlossen.
  3. Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der gebuchten Erstlaufzeit oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen. Verträge ohne bestimmte Erstlaufzeit können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail, Fax oder Einschreiben).
  5. Eine weitergehende Nutzung der enthaltenen Produkte mit allen dort gespeicherten Inhalten und Informationen ist nach rechtzeitig erfolgter Kündigung nur möglich, wenn ein neuer onlyfy 360+ Vertrag abgeschlossen wird und das Startdatum der neuen Vertragsperiode direkt an das Ende der letzten Vertragsperiode anschließt.

 

5. Nutzung von onlyfy 360+

  1. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Kunden in onlyfy 360+ eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen der Produkte oder der New Work SE gefährden.
  3. Das Unternehmen verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Soweit nicht durch eine gültige Einwilligung der betroffenen XING-Mitglieder bzw. Dritten oder deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht erlaubt, ist es dem Unternehmen verboten, personenbezogene Daten von XING-Mitgliedern oder Dritten im Rahmen von onlyfy 360+ zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Das Unternehmen hat dabei sicherzustellen, dass auch onlyfy die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen in dem Umfang verarbeiten darf, wie es die Erbringung von onlyfy 360+ gegenüber dem Unternehmen mit sich bringt. Soweit Dritte betroffen sind, wird hierzu in der Regel eine entsprechende Einwilligung des Dritten einzuholen sein, die insbesondere die Erhebung und Speicherung der vom Unternehmen in onlyfy 360+ eingetragenen Daten des jeweiligen Dritten abdeckt.
  4. Es ist dem Kunden außerdem insbesondere untersagt,
    • XING-Mitglieder oder andere Personen unzumutbar (insbesondere durch Spam-Nachrichten) zu belästigen (vgl. § 7 UWG),
    • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich
    • progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme) sowie
    • Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu bewerben oder zu fördern, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten.
  5. Der Kunde hat ein Verschulden der Administratoren und Recruiter in gleichem Maße zu vertreten wie eigenes Verschulden. Insbesondere muss er sicherstellen, dass die Administratoren bzw. Recruiter bei der Nutzung von onlyfy 360+ anwendbare Gesetze und alle Rechte Dritter beachten.
  6. Die onlyfy 360+ Lizenz und die darin enthaltenden Produkte dürfen nur im Rahmen der bei Vertragsschluss angegebenen Vertragszwecke und Geschäftsmodelle genutzt werden. Der exzessive Missbrauch der onlyfy 360+ Lizenz oder der enthaltenden Produkte und/oder der in einer unbegrenzten Anzahl zur Verfügung gestellten Produkte oder Services ist nicht gestattet. Die New Work SE behält sich das Recht vor, die Produktnutzung des Kunden diesbezüglich zu überwachen und im Bedarfsfall vom Kunden entsprechende Nachweise zu verlangen.
  7. Wenn Pflichten aus dem Vertrag zwischen Kunde und New Work SE, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden oder wenn die New Work SE ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die New Work SE die folgenden Sanktionen verhängen:
    • Vorübergehende oder endgültige Deaktivierung des Zugangs des Kunden zu onlyfy 360+ und/oder
    • Einschränkung von Teilen der Produktnutzung und/oder
    • Kündigung des Vertrags zur Nutzung von onlyfy 360+.

 

6. Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Kunde verpflichtet sich, die New Work SE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Administratoren bzw. Recruiter ihre Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim halten.
  2. Der Kunde informiert die New Work SE unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Kunden ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.
  3. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.

 

7. Verfügbarkeit

Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von onlyfy 360+ technisch nicht zu realisieren ist. Die New Work SE bemüht sich jedoch, onlyfy 360+ möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der New Work SE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von onlyfy 360+ führen. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/ oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

8. Entgelte, Rechnungsstellung, Preisanpassung

  1. Entgelte sind mit Rechnungsstellung jeweils für die gesamte Laufzeit bzw. Verlängerungszeiträume im Voraus sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist mit den angebotenen Zahlungsmitteln möglich.
  2. Zwischen der New Work SE und dem Kunden etwaig vereinbarte Ratenzahlungen von Entgelten bleiben von den Regelungen in Ziffer 8.1 unangetastet.
  3. Die New Work SE behält sich das Recht vor, das Entgelt und/oder die innerhalb der Produkte gewährten Rabattstaffeln mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Die New Work SE wird den Kunden über die Änderung des Entgelts in der hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an den Kunden versandten Rechnung benachrichtigen. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen.

 

9. Freistellung

  1. Der Kunde stellt die New Work SE von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte oder staatliche Behörden gegen die New Work SE geltend machen wegen einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden vertraglich auferlegten Pflicht oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden.
  2. Der Kunde übernimmt ferner sämtliche angemessene Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die der New Work SE dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen die New Work SE wegen einer Rechtsverletzung durch den Kunden, einer Verletzung einer dem Kunden vertraglich auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Kunden einleiten oder unternehmen.
  3. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.
  4. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

10. Haftung

  1. Die Parteien haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien der im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haften die Parteien nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  4. Soweit die Haftung der Parteien nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  5. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

 

11. Nichtnutzung und Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

  1. Bei Nichtnutzung von gebuchten onlyfy 360+ Lizenzen während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung des Zugangs über die jeweilige Vertragsperiode hinaus.
  2. In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
    • die New Work SE kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
    • die New Work SE verhängt eine oder mehrere der Sanktionen gemäß § 5.4 oder
    • der Kunde kündigt den Vertrag.
  3. Der Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Kunde aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich der New Work SE stammt.

 

12. Schlussbestimmungen

  1. Die New Work SE kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die New Work SE bleibt auch bei der Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die New Work SE übernommen Pflichten. Die New Work SE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  2. Die New Work SE behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für das Unternehmen nicht zumutbar. Die New Work SE wird das Unternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmen angenommen. Die New Work SE wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.