Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy one einschließlich der Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit

 

Präambel

Das Angebot zur Bereitstellung der „onlyfy one“-Talent-Acquisition-Plattform, seiner Module und etwaiger begleitender Dienstleistungen oder Dienstleistungen Dritter (nachfolgend „onlyfy one“) richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Der Vertrag über die Nutzung von onlyfy one und die gemeinsame Verantwortlichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten wird mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Personen der New Work SE können dem auf www.xing.com befindlichen Impressum entnommen werden.

Die folgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen einschließlich der Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Unternehmenskunden (nachfolgend „Kunde“) und der New Work SE (jeweils einzeln auch „Partei“ und beide zusammen die „Parteien“ genannt).

 

A. Allgemeine Regelungen

 

1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Änderungen

  1. Die New Work SE bietet die Talent Acquisition Platform onlyfy one unter den Domains *.onlyfy.io  und *.onlyfy.jobs an, auf denen der Kunde je nach Wahl der genutzten Module, unter anderem Stellenanzeigen schalten sowie, Bewerbungen empfangen und verwalten, Personalsuche über XING betreiben sowie Unternehmensprofile auf XING & kununu nutzen kann. Die unterschiedlichen Module können einzeln oder in Kombination während der Laufzeit des Vertrags genutzt werden und haben jeweils einen unterschiedlichen Leistungsumfang innerhalb onlyfy one. Die generelle Möglichkeit der Nutzung von onlyfy one setzt die Nutzung von mindestens einem Modul voraus. Des Weiteren können über den in onlyfy one angebotenen internen Software-Marktplatz weitere digitale Dienstleistungen und/oder verschiedene Anbindungen an Software des Kunden oder Dritten ggf. gegen eine zusätzliche Vergütung der New Work SE und/oder Dritten genutzt werden. Angebote Dritter können gesonderten Bedingungen unterfallen. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Nutzung dieser Software und etwaige begleitender Dienstleistungen. onlyfy one unterstützt den Kunden  bei der Personalsuche. Über onlyfy one kann der Kunde u.a. Stellenausschreibungen veröffentlichen und verwalten, Bewerbungen von Kandidaten empfangen und verwalten, sowie über Nachrichten mit Bewerben kommunizieren sowie gegen zusätzliche Vergütung weitere Dienstleistungen der New Work SE und/oder Dritten nutzen, soweit sie von der New Work SE erbracht werden. 
    Die nachfolgenden allgemeinen Regelungen für onlyfy one gelten für alle, insbesondere die in Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschriebenen Module, begleitenden und sonstigen Diensten, die von der New Work SE erbracht werden, soweit im nachfolgenden Abschnitt B. keine abweichenden Regelungen hiervon getroffen werden.
  2. Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten und Service Leistungen von onlyfy one und seiner Module ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, diesen AGB und der jeweiligen zum Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung des Produkts. Absatz 6 bleibt unberührt. Satz 1 gilt ebenfalls für gegen zusätzliche Vergütung zu nutzende weitere Dienstleistungen der New Work SE und/oder Dritter.
  3. Die New Work SE räumt dem Kunden diejenigen zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses mit der New Work SE beschränkten, nicht ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Rechte ein, die dazu erforderlich sind, dass der Kunde gemäß dem im Rahmen seines Vertragsverhältnisses vereinbarten Umfang über das Internet auf onlyfy one zugreifen und deren beauftragte Funktionalitäten bestimmungsgemäß nutzen kann.
  4. Die Nutzung und der Zugriff auf den Account des Kunden erfolgt ausschließlich über eigens dafür autorisierte Mitarbeiter des Kunden (nachfolgend „Nutzer“). Die New Work SE bietet den Nutzern bei bestimmten Modulen eine Möglichkeit an, um den Kunden mit Bewerbern zusammenzuführen und stellt hierfür nur solche technischen Möglichkeiten bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE ist nicht dafür verantwortlich, dass ein Kontakt zwischen den Nutzern und den Bewerbern hergestellt wird. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Kunden mit Dritten, sofern das genutzte Modul diese Funktionalität bietet. Sofern über den Account des Kunden Verträge abgeschlossen werden, ist die New Work SE nicht daran beteiligt und wird daher nicht Partei dieses Vertrags. Der Kunde ist für die Abwicklung und Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge, wie beispielsweise Arbeitsverträge, allein verantwortlich und haftet allein für Pflichtverletzungen.
  5. Die New Work SE übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden, von Bewerbern oder von Mitgliedern von XING oder anderer Dienste bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites, soweit diese nicht von der New Work SE verantwortet werden. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
  6. Die New Work SE behält sich vor, den Funktionsumfang von onlyfy one, seinen Modulen und/oder begleitenden Diensten und/oder dessen allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist. Dies gilt auch bei Ausspielung von Stellenanzeigen des Kunden über zusätzliche Kanäle, Stellenmärkte oder Social-Media-Dienste Dritter.
  7. Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Funktionalitäten über die beim Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen oder Services hinaus besteht nicht. Über den gebuchten Leistungsumfang hinaus gewährte oder verfügbare Funktionalitäten oder Leistungen der New Work SE oder eingebundene Leistungs- und/oder Serviceangebote Dritter können ohne Vorankündigung Seitens der New Work SE geändert oder wieder entfernt werden.
  8. Von diesen AGB oder den mit dem Kunden geschlossene Angebote oder Rahmenverträge abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zusatzvereinbarungen werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der New Work SE nicht Vertragsbestandteile. Eine vorbehaltlose Durchführung von Leistungen oder ein Stillschweigen zu abweichenden Bedingungen des Kunden, gelten auch bei vorheriger Kenntnis nicht als Anerkennung durch die New Work SE.
  9. Die New Work SE behält sich vor, diese AGB während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der New Work SE mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die New Work SE wird dem Kunden die Änderung der AGB mitteilen und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Der Kunde hat im Fall einer Änderung der AGB das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung, durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Änderung zu kündigen. Die New Work SE wird den Kunden auf dieses Kündigungsrecht im Rahmen der Mitteilung über die Änderungen hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien. Die Gültigkeit der AGB in ihrer bisherigen Form bleibt von der Ausübung dieses Widerspruchsrechts unberührt.

 

2. Nutzung von onlyfy one

  1. Zur Inanspruchnahme von onlyfy one muss sich der Kunde auf *.onlyfy one registrieren und ein Unternehmenskonto (nachfolgend „Account“) eröffnen. Die Eröffnung eines Accounts darf nur durch einen Bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Kunden erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen. Die New Work SE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dass mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch Bereitstellung der beauftragten Leistungen erklärt werden.
  2. Die Autorisierung der Nutzer erfolgt durch Eingabe in eine Eingabemaske in onlyfy one. Der Kunde benennt einen oder mehrere Nutzer als Administrator(en) des Accounts (nachfolgend „Administrator(en)“), der oder die mit Vollzugriff auf alle Einstellungsoptionen und Verwaltungsbereiche ausgestattet sind. Da onlyfy one eine Anwendung des umfassenden Dienstens XING ist, gelten für Administratoren und autorisierte Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von XING (https://www.xing.com/terms/xing)
  3. Eine Mitgliedschaft für die Nutzer im sozialen Netzwerk XING wird hierdurch nicht begründet.
  4. Der Kunde hat das Recht, die Autorisierung eines Nutzers zu widerrufen oder eine andere Person als Ersatz für den Nutzer zu benennen. Die Autorisierung der Ersatzperson erfolgt durch Eingabe in eine Eingabemaske in onlyfy one.
  5. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Die New Work SE gewährleistet nicht die Überprüfung der Angaben und Stellenanzeigen auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin.
  6. Es dürfen durch den Kunden keine eigenen oder fremden Daten, Dateien oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links eingestellt, hochgeladen oder zugänglich gemacht werden, die
    • a. gegen geltendes Recht verstoßen;
    • b. Gewaltdarstellungen, pornografische, diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder sonstige Inhalte oder Darstellungen enthalten, die rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder das Ansehen von der New Work SE gefährden;
    • c. ausschließlich oder teilweise fremde Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen darstellen oder enthalten, außer, wenn der Kunde dazu berechtigt ist, es also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat;
    • d. fremde Schutz- oder Urheberrechte verletzen;
    • e. sonstige Rechte der New Work SE oder von Dritten verletzen;
  7. Bilder oder Fotos von Personen, wie z. B. Angestellten, dürfen nur dann auf onlyfy one veröffentlicht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür (z. B. das Einverständnis dieser Personen) vorliegen.
  8. Die New Work SE wird den Kunden im Regelfall auf Daten, Dateien oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links, durch deren Einstellung oder Veröffentlichung im Account des Kunden gegen Regelungen dieser AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird, hinweisen, sobald die New Work SE von solchen Inhalten Kenntnis erlangt. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall zur unverzüglichen Entfernung der betroffenen Daten, Dateien oder Inhalte aus dem Account des Kunden.
  9. Die New Work SE ist grundsätzlich berechtigt, Daten, Dateien oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links, auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Einstellung oder Veröffentlichung im Account des Kunden gegen die Regelungen dieser AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.
  10. Folgende Handlungen sind dem Kunden untersagt:
    • a. Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung von onlyfy one. Der Kunde darf jedoch von der New Work SE autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen
    • b. Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von onlyfy one bzw. Inhalten in onlyfy one, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von onlyfy one erforderlich ist;
    • c. jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der onlyfy one Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
  11. Hat der Kunde Daten, Dateien oder Inhalte über seinen Account auf onlyfy one veröffentlicht, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie Verstöße gegen die Regelungen dieser AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter darstellen, oder hat er in anderer Weise gegen diese AGB verstoßen, kann die New Work SE den Account dieses Kunden vorübergehend deaktivieren. Die New Work SE wird den Kunden im Regelfall vor einer solchen Deaktivierung des Accounts durch Abmahnung in Kenntnis setzen. Ein Anspruch des Kunden auf vorherige Abmahnung besteht nicht. Bei Gefahr im Verzug oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen wird eine Deaktivierung des Accounts des Kunden im Regelfall unverzüglich und ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
  12. Bei Nichtnutzung von onlyfy one und/oder einer seiner Module und/oder weiterer Dienstleistungen Dritter während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung des Zugangs über die jeweilige Vertragsperiode hinaus.
  13. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Produktposten, Serviceleistungen oder Module (beispielsweise zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten von onlyfy one oder Produkt-Upgrades) zu buchen. Hierzu bedarf es eines eigenen Vertrags zwischen den Parteien. Vorgenanntes gilt ebenfalls für gegen zusätzliche Vergütung zu nutzende weitere Dienstleistungen der New Work SE und/oder Dritter.

 

3. Sichtbarkeit und Speicherung der Inhalte im Account

  1. Manche Inhalte und Informationen (Korrespondenz, Konversationen, Projekte, Notizen, Kommentare, etc.) werden im Account des Kunden automatisch oder auf Veranlassung eines Nutzers unter allen aktuellen und zukünftigen Nutzern geteilt. Andere Informationen werden nicht unter den Nutzern geteilt.
  2. Informationen, die ein Nutzer nicht selbst geteilt hat bzw. die nicht automatisch geteilt wurden oder nicht teilbar sind, werden anderen Nutzern des Accounts des Kunden nicht im Account des Kunden angezeigt. Konversationen, die nicht im Account des Kunden begonnen, beantwortet oder geteilt wurden, werden nicht automatisch im Account des Kunden für den Administrator oder alle Nutzer dieses Accounts sichtbar gespeichert, sondern lediglich in den jeweiligen (E-Mail-) Postfächern derjenigen Nutzer angezeigt, die Teilnehmer der jeweiligen Konversation sind.
  3. Viele von einem Nutzer im Account des Kunden angelegten Informationen und Inhalte können, auch wenn sie nicht durch den Nutzer explizit geteilt wurden, durch vom Kunden eingesetzte Administratoren des Accounts des Kunden eingesehen, bearbeitet und mit anderen aktuellen und zukünftigen Nutzern des Kunden im Account des Kunden geteilt werden, solange der Account aktiv ist.
  4. Verliert ein Nutzer sein Recht auf Zugang zum Account des Kunden (z. B. auf Veranlassung des Kunden wegen seines Ausscheidens aus dem Unternehmen des Kunden oder bei Verstoß gegen diese AGB) oder beendet er den Zugang selbst, so bleiben die Informationen, die von dem Nutzer mit anderen Nutzern geteilt wurden, im Account des Kunden für aktuelle und zukünftige Nutzer sichtbar. Die Inhalte können auch weiterhin durch die Administratoren des jeweiligen Accounts eingesehen werden (vgl. Ziff. 2). Wird vom Kunden oder einem Administrator des Accounts des Kunden ein Ersatz für einen Nutzer benannt, so bleiben alle Inhalte des Nutzers, dessen Zugang beendet wurde, für diesen Nutzer sichtbar.

 

4. Verfügbarkeit

  1. onlyfy one steht in der Regel 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die New Work SE gewährleistet eine jährliche durchschnittliche Verfügbarkeitszeit von 99 %. Geplante Wartungen nach Ziffer 4 (2) sind davon ausgenommen.
  2. Die New Work SE ist berechtigt, wochentags im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 CET/CEST Uhr sowie an Feiertagen und Wochenenden von 00:00 bis 24:00 Uhr (nachfolgend: „Wartungsfenster“) für insgesamt zehn (10) Stunden im Kalendermonat, Wartungsarbeiten durchzuführen. Tätigkeiten im Wartungsfenster werden dem Kunden im Voraus mit angemessener Frist angekündigt. Sie ist berechtigt, in Ausnahmefällen zur Beseitigung oder Verhinderung schwerwiegender Störungen das Wartungsfenster zu verschieben oder zu verlängern. Während der Wartungsarbeiten steht onlyfy one, eines seiner Module oder weitere Dienstleistungen der New Work SE und/oder Dritter möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Muss eine Wartung außerhalb des Wartungsfensters erfolgen, wird dies die Gesamtverfügbarkeit von 99 % bezogen auf das Kalenderjahr nicht beeinträchtigen.

 

5. Nutzung des Accounts, Datenschutz

  1. Die New Work SE erhebt und verarbeitet Daten unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO.
  2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO.
  3. Der Kunde muss die Rechte Dritter vor allem beim Teilen von Inhalten und Informationen beachten. Zum Beispiel darf ersichtlich private Kommunikation nicht ohne Einwilligung des Absenders mit anderen geteilt werden.
  4. Es ist dem Kunden außerdem untersagt,
    • a. Bewerber oder Dritte unzumutbar zu belästigen (insbesondere durch Spam-Nachrichten),
    • b. wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme) sowie
    • c. Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu bewerben oder zu fördern, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten.
  5. Sofern der Kunde personenbezogene Daten eines Bewerbers selbstständig (manuell) zu onlyfy one hinzufügt, ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass seine Datenschutzerklärung diese Datenverarbeitung abbildeter hierzu entsprechend den Vorgaben dieser AGB gesetzlich berechtigt ist und die Betroffenenrechte gewahrt werden.
  6. Die New Work SE verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen dieser AGB in gemeinsamer Verantwortlichkeit mit dem Kunden nach der in Abschnitt C. geregelten Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO.
  7. Da onlyfy one eine Anwendung des umfassenden Dienstes XING ist, sind die Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Administratoren und autorisierten Nutzer von onlyfy one der Datenschutzerklärung von XING (https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung) zu entnehmen.

 

6. Workshops & Webinare

  1. Für die Durchführung der Workshops hat der Kunde dem Trainer in den Veranstaltungsräumen einen Internetzugang, einen Lichtbildprojektor („Beamer“) sowie ein Flipchart bereitzustellen. Für die Durchführung der Webinare hat der Kunde dafür zu sorgen, dass jeder Teilnehmer einen Computer bzw. Notebook mit Internetzugang, Zugang zu onlyfy one sowie Headset oder Lautsprecher und Mikrofon zur Teilnahme vorhält.
  2. Die Teilnehmer eines Webinars erhalten vor Beginn des Webinars einen Link zur Webinar-Anmeldung von onlyfy one. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme am Webinar. Ohne eine Webinar-Anmeldung ist eine Teilnahme an dem Webinar nicht möglich. Der Kunde und die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass sie über die hierfür erforderliche IT-Ausrüstung verfügen.
  3. Die maximale Anzahl der Teilnehmer und die Dauer eines Workshops oder Webinars sind dem Angebot direkt zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher oder in Textform (E-Mail ausreichend) erfolgter Genehmigung der New Work SE zulässig.
  4. Termine zur Durchführung eines Workshops oder Webinars werden zwischen dem Kunden und der New Work SE nach Vertragsschluss gemeinschaftlich vereinbart. Frühestmöglicher Zeitpunkt zur Durchführung eines Workshops oder Webinars ist erst ab einer Frist von zwei (2) Wochen nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung möglich.
  5. Bei Workshops in den Veranstaltungsräumen des Kunden ist eine Reisekostenpauschale zusätzlich zum Dienstleistungshonorar vom Kunden geschuldet und im Angebot entsprechend ausgewiesen.
  6. Bei einer Stornierung des Auftrages von Seiten des Kunden bis 10 Tage vor Beginn des Workshops oder Webinars werden 50 % des im Angebot angegebenen Dienstleistungshonorars fällig. Bei einer späteren Stornierung durch den Kunden wird das gesamte Dienstleistungshonorar fällig. Eine Stornierung ist vom Kunden schriftlich gegenüber der New Work SE zu erklären.
  7. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, die er nicht zu vertreten hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit.
  8. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die New Work SE wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall des Trainers oder sonstigen von der New Work SE nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die New Work SE berechtigt, die Dienstleistung an einem mit dem Kunden neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  9. Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung durch die Teilnehmer oder den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der New Work SE gestattet.
  10. Die Mitarbeiter der New Work SE erteilen in ihren Workshops und Webinaren keine Rechtsberatung für den Kunden. Jegliche Äußerung zu rechtlichen Themen erfolgt unverbindlich und ist durch den Kunden eigenverantwortlich und für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

 

7. onlyfy one Software-Marktplatz

  1. Die New Work SE bietet dem Kunden in onlyfy one nach ihrem Ermessen an, Nutzungsrechte an Software von Drittanbietern entgeltlich oder unentgeltlich zu erwerben und/oder diese mit onlyfy one sowie mit seiner genutzten Software zu nutzen. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Softwareprodukte, es sei denn, der Kunde hat das Nutzungsrecht über onlyfy one erworben.
  2. Sofern nicht die New Work SE Anbieter einer Software auf dem onlyfy one Software-Marktplatz ist, vermittelt sie lediglich den Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Drittanbieter.  Sofern eine Software von einem Dritten angeboten wird, schließt der Kunde mit dem Drittanbieter einen eigenen separaten Vertrag bzw. nutzt die Software auf Basis des bereits zwischen Kunde und Drittanbieter bestehenden Vertrags. In diesen Fällen ist die New Work SE kein Vertragspartner und nicht für die Leistungserbringung verantwortlich. Etwaige Ansprüche aus der Verletzung dieses Vertrages mit dem Drittanbieter sind vom Kunden beim jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
  3. Es gelten gegebenenfalls Nutzungsbedingungen der Drittanbieter, die auf den jeweiligen Angeboten der Drittanbieter auf onlyfy one oder beim Drittanbieter selbst einzusehen und vom Kunden bei Nutzung der Software zu beachten sind.

 

8. Mängel

  1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte wie nachfolgend modifiziert zu, wobei die New Work SE entscheidet, ob sie den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung behebt.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung der New Work SE auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von der New Work SE zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
  3. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
  4. Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge der hieraus resultierenden Tätigkeit der New Work SE ergibt, dass kein Mangel der Leistung vorliegt, hat der Kunde den hierfür bei der New Work SE angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten Stundensätzen, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen, zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumutenden Sorgfalt und Kenntnisse nicht erkennbar war.
  5. Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von der New Work SE ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern der New Work SE nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z.B. den Verlust von Daten oder der Funktionsunfähigkeit zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn keinen Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er die New Work SE oder Dritte einstandspflichtig machen möchte.

 

9. Haftung & Freistellung

  1. Die New Work SE haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die New Work SE, soweit kein Fall von Ziff. 9.1 vorliegt, nicht.
  3. Absatz 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der New Work SE.
  5. Der Kunde stellt bei Verschulden die New Work SE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz – und Schadensersatzansprüchen, frei, die anderen Benutzer von onlyfy one oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen die New Work SE wegen einer Verletzung ihrer Rechte, durch die von dem Kunden auf onlyfy one veröffentlichten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die der New Work SE aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.

 

10. Vertragslaufzeit & -verlängerung, Kündigung und Preisanpassung

  1. Entgelte für die Nutzung von onlyfy one und seiner Module sowie weiterer Dienstleistungen der New Work SE und/oder Dritter sind mit Rechnungsstellung jeweils für die gesamte Laufzeit bzw. Verlängerungszeiträume im Voraus sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung ist mit den angebotenen Zahlungsmitteln möglich.
  2. Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung von onlyfy one, seiner Module oder ergänzender Leistungen der New Work SE oder Dritter wird für die im Angebot oder Rahmenvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Das Vertragsverhältnis zwischen der New Work SE und dem Kunden verlängert sich jeweils mit Ablauf der Laufzeit fest um ein (1) Jahr. Nachfolgende Regelungen gelten bezüglich Kündigung des entgeltlichen Vertrages:
    • a. Vertragsverhältnisse können von jeder Partei durch Erklärung unter Wahrung der Schrift- oder Textform (E-Mail ausreichend) und einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
    • b. Das Recht zur außerordentlichen auch fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die New Work SE ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn: die Nutzung der Dienste durch den Kunden gegen das Gesetz und/oder Rechte Dritter verstößt; oder der Kunde sonstige wesentliche vertragliche Bestimmungen verletzt.
  3. Der Vertrag über die unentgeltliche Nutzung von onlyfy one (insbesondere „onlyfy one Go“) wird für eine unbegrenzte Laufzeit geschlossen. Nachfolgende Regelungen gelten bezüglich Kündigung des unentgeltlichen Vertrages:
    • a. Vertragsverhältnisse können von jeder Partei durch Erklärung in Schrift- oder Textform (E-Mail ausreichend) mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen jederzeit gekündigt werden.
    • b. Das Recht zur außerordentlichen auch fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die New Work SE ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn: die Nutzung der Dienste durch den Kunden gegen das Gesetz und/oder Rechte Dritter verstößt; oder der Kunde sonstige wesentliche vertragliche Bestimmungen verletzt.
  4. Im Falle einer Kündigung ist die New Work SE berechtigt, Account des Kunden, Profil der Nutzer des Kunden, sowie den onlyfy one -Zugang des Kunden, nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Vertragsverhältnisses zu deaktivieren. Damit einhergehend wird die New Work SE auch bestehende Vorgänge des Kunden, wie beispielsweise Bewerbungen im Unternehmens-Account des Kunden löschen oder aktive Stellenanzeigen des Kunden deaktivieren. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die New Work SE berechtigt, die Deaktivierung sofort durchzuführen. New Work SE hat die Möglichkeit, noch für 90 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Stammdaten der BewerberInnen des Kunden in elektronischer und maschinell lesbarer Form aus onlyfy one für den Kunden sicher zu stellen.
  5. Bei einer Vertragsverlängerung berechnet sich der Preis nach dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Listenpreis gemäß nachfolgendem Absatz 6, ein Anspruch auf Verlängerung eines etwaigen gewährten Mengen- oder anderweitigen Rabattes auf Basis der sich verlängernden Produktposten besteht nicht.
  6. Die New Work SE behält sich das Recht vor, Listenpreise und das sich daraus ergebende Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Die New Work SE wird den Kunden über eine derartige Änderung mittels der zum Verlängerungszeitraum an den Kunden versandten Rechnung benachrichtigen. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen. Der vertragsgemäße Wegfall gewährter Rabatte zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung ist keine Preiserhöhung und gewährt dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht.

 

11. Schlussbestimmungen

  1. Falls der Kunde als Leistungsempfänger der New Work SE seinen Sitz außerhalb von Deutschland hat, hat der Kunde unmittelbar nach Vertragsabschluss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt zu geben. Der Kunde ist durch Umkehrung der Steuerschuld Schuldner der Umsatzsteuer (Reverse Charge Verfahren) und hat die Leistung i.S.d. Umsatzsteuer im Reverse Charge Verfahren selbst abzurechnen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der New Work SE und dem Kunden ist Hamburg. Die New Work SE hat darüber hinaus das Recht, zur Entscheidung von Streitigkeiten auch das am Sitz des Kunden sachlich zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine neue, wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken in diesen AGB.

 

B. Besondere Regelungen für onlyfy one Module

 

1. onlyfy one Bewerbungsmanager

  1. Die New Work SE bietet mit dem onlyfy one Bewerbungsmanager Modul seinen Kunden u.a. die Möglichkeit, Stellenausschreibungen zu veröffentlichen und zu verwalten, Bewerbungen von Kandidaten zu empfangen und zu verwalten, sowie über Nachrichten mit Kandidaten kommunizieren sowie gegen zusätzliche Vergütung weitere Dienstleistungen der New Work SE und/oder Dritten zu nutzen.
  2. Für die Nutzung des onlyfy one Bewerbungsmanager Moduls bestehen bestimmte Beschränkungen. Details hierzu sind der Produktbeschreibung zu entnehmen.
  3. Bei Nutzung des Ausspielens von Stellenanzeigen des Kunden über zusätzliche Kanäle, Stellenmärkte oder Social Media Dienste Dritter im onlyfy one Bewerbungsmanager Modul gelten die Nutzungsbedingungen dieser Kanäle und Angebote, die ggf. auf den jeweiligen Ausspielungsorten einzusehen und vom Kunden zu beachten sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die New Work SE keinen Einfluss auf die Art der Ausspielung, Reichweite und/oder Gestaltung der Stellenanzeigen in den zusätzlichen Kanälen und Angeboten Dritter hat.

 

2. onlyfy one Talentmanager

  1. Das onlyfy one Talentmanager-Modul unterstützt den Kunden hinsichtlich der Personalsuche über XING. Über das onlyfy one Talentmanager-Modul kann der Kunde Kandidaten auf XING suchen, Bewerbungen sowie Profile von XING Mitgliedern verwalten sowie XING Mitglieder zur Personalbeschaffung ansprechen. Innerhalb des onlyfy one Talentmanager-Moduls können mehrere Mitarbeiter des Unternehmens bei der Personalsuche über XING zusammenarbeiten und Informationen untereinander austauschen.
  2. Für die Nutzung des onlyfy Talentmanagers bestehen bestimmte Beschränkungen (z. B. Anzahl über den onlyfy Talentmanager versendeter Nachrichten pro Tag). Details hierzu sind der Produktbeschreibung zu entnehmen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Soweit nicht durch eine gültige Einwilligung der betroffenen XING Mitglieder oder deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht erlaubt, ist es dem Kunden verboten, personenbezogene Daten von XING Mitgliedern zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

 

3. onlyfy one Stellenanzeigen

  1. Der Kunde erhält mit Abschluss des Vertrags über die Nutzung des onlyfy one Stellenanzeigen Moduls die Möglichkeit, während der Dauer dieses Vertrags Stellenanzeigen je nach gewähltem Umfang und Produkt entgeltlich im XING Stellenmarkt und ggf. in Stellenmärkten oder Social Media Diensten Dritter zu veröffentlichen und während der Laufzeit der Anzeige über onlyfy one zu verwalten.
  2. Die maximale Laufzeit und der Umfang der vom Kunden veröffentlichten Stellenanzeige richtet sich nach dem gewählten Produkt und / oder der Produktbeschreibung. Nach Ablauf der Laufzeit der Stellenanzeige wird die Stellenanzeige automatisch deaktiviert. Deaktivierung bedeutet, dass die Anzeigen für Dritte nicht mehr abrufbar sind.
  3. Ein vollständiger Zugang zu allen Funktionalitäten oder der Zugang zum onlyfy one Stellenanzeigen Modul kann bei Deaktivierung der letzten aktiven Stellenanzeige des Kunden entfallen.
  4. Im XING Stellenmarkt veröffentlichte Anzeigen können von XING Mitgliedern und von Dritten außerhalb von XING aufgerufen werden. In Stellenmärkten und in Social-Media-Angeboten Dritter veröffentlichte Anzeigen können von deren Mitgliedern und Dritten aufgerufen werden, die Aufrufbarkeit unterliegt den technischen und vertraglichen Beschränkungen des jeweiligen Anbieters des Stellenmarkts und der Social-Media-Dienste.
  5. Bei Nutzung des Ausspielens von Stellenanzeigen des Kunden über zusätzliche Kanäle, Stellenmärkte oder Social Media Dienste Dritter im onlyfy one Stellenanzeigen Modul gelten die Nutzungsbedingungen dieser Kanäle und Angebote, die ggf. auf den jeweiligen Ausspielungsorten einzusehen und vom Kunden zu beachten sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die New Work SE keinen Einfluss auf die Art der Ausspielung, Reichweite und/oder Gestaltung der Stellenanzeigen in den zusätzlichen Kanälen und Angeboten Dritter hat.
  6. Pro Anzeige darf der Kunde nur jeweils eine Stelle/Position ausschreiben. Die New Work SE behält sich vor, Stellenanzeigen, die mehr als eine Stelle/Position beinhalten, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Information an den Kunden zu deaktivieren oder jede innerhalb der Stellenanzeige zusätzlich aufgeführte Stelle/Position als einzelne Stellenanzeige zu werten und gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet.
  7. Eine Festpreis-Stellenanzeige kann während der Laufzeit der Stellenanzeige beliebig oft aktiviert und deaktiviert werden, jedoch nach Ablauf der Laufzeit oder Archivierung der Stellenanzeige nicht fortgesetzt werden und muss dann erneut eingestellt werden. Eine erneute Einstellung derselben Stellenanzeige hat eine erneute Berechnung zur Folge. Die Stellen-/Positionsbeschreibung einer Stellenanzeige kann nur für einen kurzen Zeitraum zu Korrekturzwecken geändert werden.
  8. Nach Ermessen der New Work SE können Stellenanzeigen auch unter den von der New Work SE und Ihren Tochterunternehmen und Beteiligungen betriebenen sonstigen Domains und Mobile Apps sowie auf Domains und Mobile Apps vertraglich verbundener Dritter ausgespielt werden. Die Darstellung der Stellenanzeigen kann je nach Ausspielungskanal differieren.
  9. Alle von einem Benutzer des Kunden im onlyfy one Stellenanzeigen Modul vorgenommenen Einstellungen und bearbeiteten oder beauftragten Stellenanzeigen können durch den Kunden während der Vertragslaufzeit dauerhaft eingesehen und bearbeitet werden. Informationen, die der Kunde eingegeben hat oder die durch die New Work SE automatisch bereitgestellt werden, bleiben während der Vertragslaufzeit im onlyfy one Stellenanzeigen Modul zugänglich. Bei Deaktivierung der letzten aktiven Stellenanzeige im onlyfy one Stellenanzeigen Modul können dort durch den Kunden oder seine Benutzer gespeicherte Einstellungen und Daten gelöscht werden. Ein Anspruch auf die Herausgabe oder fortlaufende Speicherung oder Bereitstellung der Informationen besteht nicht.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellenanzeige gültigen Richtlinien für die Veröffentlichung von Angeboten im XING Stellenmarkt oder in Stellenmärkten sowie Social-Media-Angeboten Dritter einzuhalten. Für Stellenmärkte und Social-Media-AngeboteDritter sind diese beim jeweiligen Betreiber einzusehen. Die New Work SE behält sich das Recht vor, Regeln hinsichtlich Inhaltes und Layout für onlyfy one Stellenanzeigen aufzustellen.
  11. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm im XING Stellenmarkt oder in Stellenmärkten bzw. in Social-Media-Angeboten Dritter eingestellten Inhalte. Der Kunde garantiert, dass die von ihm im XING Stellenmarkt oder in Stellenmärkten bzw. in Social-Media-Angeboten Dritter eingestellten Stellenanzeigen ausschließlich den Tatsachen entsprechende Angaben enthalten und keine anwendbaren Gesetze und/oder Rechte Dritter verletzen.
  12. Die Einbindung von Firmenvideos in onlyfy Stellenanzeigen erfolgt über einen durch den Kunden anzugebenden Link zu einem auf den Internetplattformen YouTube oder Vimeo verfügbaren Video.
  13. Soweit der Kunde Videomaterial zur Veröffentlichung bereitstellt, ist dieses gemäß der technischen Spezifikation der New Work SE zur Verfügung zu stellen. Die technische Qualität der Dateien liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
  14. Die New Work SE ist nicht verpflichtet, Videomaterial vor der Veröffentlichung zu prüfen. Die New Work SE behält sich das Recht vor, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Videomaterial wegen Herkunft, Inhalt, technischer Qualität oder wegen eines anderen sachlich gerechtfertigten Grundes zurückzuweisen.
  15. Sollte der Kunde mittels eigener technischer Möglichkeiten oder mittels technischer Möglichkeiten von durch ihm beauftragten Dritten Videoinhalte in ein nicht durch die New Work SE dazu autorisiertes onlyfy Stellenanzeigen-Produkt einbinden, können diese Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen der New Work SE deaktiviert werden bzw. kann der Differenzbetrag zwischen dem gebuchten onlyfy Stellenanzeigen-Produkt und dem durch die New Work SE zur Einbindung von Videoinhalten autorisierten onlyfy Stellenanzeigen-Produkt gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Deaktivierung von Stellenanzeigen begründet keinen Erstattungsanspruch für den Kunden.
  16. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die im XING Stellenmarkt veröffentlichten Stellenanzeigen durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigene Stellenanzeige getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Aus einem solchen Kopieren, Linking und/oder Framing kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegen die New Work SE herleiten.
  17. Der Kunde räumt der New Work SE mit dem Einstellen seiner Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt das Nutzungsrecht ein, die onlyfy one Stellenanzeigen in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Einstellung und Veröffentlichung der Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt und/oder in Stellenmärkten bzw. Social-Media-Angeboten Dritter stehen.
  18. Vom Kunden oder seinen Nutzern eingegebene Gehaltsdaten für Stellenanzeigen werden in die Gehaltsdatenbank der New Work SE aggregiert und können in aggregierter Form zur Anzeige von Gehaltsdaten auf anderen Stellenanzeigen verwendet werden. Rückschlüsse auf den einstellenden Kunden sind nach der Aggregation nicht mehr möglich.
  19. Für onlyfy one Stellenanzeigen Essential gilt: Der Kunde darf nur Stellen/Positionen für Helfer und Fachkräfte (Anforderungsniveau 1 & 2) der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit ausschreiben. Die New Work SE behält sich vor, die ausgeschriebenen Stellen/Positionen zu überprüfen und Stellenanzeigen, für die andere als die vorgenannte Klassifikation als Helfer und Fachkräfte zutreffen, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Information an den Kunden zu deaktivieren und/oder dem Kunden den Differenzbetrag zur nächsthöheren onlyfy one Stellenenzeigen Kategorie gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird durch die Deaktivierung nicht begründet.

 

4. onlyfy Employer Branding Profile

  1. onlyfy Employer Branding Profile auf kununu bzw. XING (im Folgenden „Unternehmensprofile“) sind Beschreibungen von Unternehmen. XING und kununu bieten dem Kunden die Möglichkeit, Unternehmensprofile für sich zu beanspruchen bzw. zu erstellen, zu bearbeiten und zu nutzen. Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten und die für das Erstellen, Beanspruchen, Bearbeiten bzw. Nutzen der Unternehmensprofile ggf. zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Produktbeschreibung. Gegenstand des Vertrags können darüber hinaus bestimmte entgeltliche oder unentgeltliche begleitende Dienstleistungen der New Work SE sein.
  2. Das Unternehmensprofil kann zur Präsentation des Kunden und seiner Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Unternehmensprofile dürfen ausdrücklich nicht zu Zwecken des Multilevel-Marketings genutzt werden.
  3. Die Inhalte der Unternehmensprofile müssen im Zusammenhang mit dem Kunden stehen. Nicht erlaubt sind: übertriebene Großschreibung und Zeichensetzung, unzulänglicher Inhalt und die Nutzung von URLs, die zu externen Websites führen, die in keinem Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen.
  4. Sofern die New Work SE dem Kunden anbietet, die URL seines Unternehmensprofils so anzupassen, dass der Name des Kunden in der URL erscheint (sogenannte „Vanity URL“), gelten die folgenden Regelungen:
    • Der Kunde darf in der Vanity URL ausschließlich den eigenen Unternehmensnamen verwenden.
    • Die Verwendung anderer Begriffe, insbesondere von Namen, Marken oder sonstigen Kennzeichen anderer Unternehmen ist nicht gestattet.
    • Sofern die Vanity URL gegen diese Regelung, eine gesetzliche Regelung oder Rechte Dritter verstößt, kann die New Work SE die Vanity URL wieder auf den ursprünglichen Stand zurücksetzen. Die New Work SE behält sich außerdem das Recht vor, die URL auf den ursprünglichen Stand zurückzusetzen, wenn in der Vanity URL ein generischer Begriff (wie z.B. „Apps“ oder „Community“) verwendet wurde.
  5. Die NEW WORK SE bietet auf ihren Websites, insbesondere auf www.kununu.com, Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre aktuellen oder historischen Arbeitgeber nach mehreren Kriterien zu bewerten, die Unternehmenskultur zu bewerten und Gehaltsangaben hinzuzufügen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass durch die Schaltung von Werbung oder die Buchung von Unternehmensprofilen auf den Websites der New Work SE, insbesondere auf www.kununu.com, keinerlei Einfluss auf seine Bewertung als Arbeitgeber, die Kulturbewertungen oder Gehaltsangaben genommen werden kann. Beim Ausüben von Druck seitens des Kunden, diese Daten auf XING oder kununu in jeglicher Form zu ändern, hat die New Work SE das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Ansprüche auf Rückerstattung der Vertragssumme sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Der Kunde räumt der New Work SE mit dem Einstellen seiner Inhalte das Recht ein, diese Inhalte in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung auf XING bzw. kununu stehen.
  7. Die New Work SE ist berechtigt Stellenanzeigen, die der Unternehmensidentität des Arbeitgebers zugeordnet sind nach eigenem Ermessen in der Kategorie „Jobs“ auf dem Unternehmensprofil abzubilden. Dieses Recht besteht gleichermaßen für Stellenanzeigen, die der Auftraggeber bei der New Work SE gebucht hat und Stellenanzeigen aus anderen Quellen.

 

C. Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit

 

1. Gegenstand der Vereinbarung

  1. Durch das Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), wird eine gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Unternehmens-Accounts des Kunden begründet. onlyfy one ist Teil des umfassenden Dienstes XING der New Work SE, der den Zweck verfolgt, durch eine Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen (onlyfy one ebenso wie das soziale Netzwerk XING, kununu etc.) zur Verbesserung und Vereinfachung des Berufslebens der Nutzer beizutragen sowie die Arbeitswelt für den Einzelnen erfüllender und gleichzeitig Unternehmen noch erfolgreicher zu machen. Bei onlyfy one als Teil des umfassenden Dienstes XING handelt es sich um eine Online-Plattform, auf bzw. über die Talente und Unternehmen zusammenkommen. Auf bzw. über onlyfy one können Unternehmen unter anderem Stellenanzeigen veröffentlichen, interessante Talente identifizieren (ggf. auch aus dem beruflichen Netzwerk XING), Bewerbungen empfangen und verwalten sowie sich mit Talenten und Bewerbern austauschen. Die New Work SE unterstützt dieses Zusammenkommen von Talenten und Unternehmen auf bzw. über onlyfy one. Dies erfolgt unter anderem durch die Empfehlung von Talenten und deren Anzeige im Unternehmens-Account des Kunden sowie durch die Generierung und Bereitstellung Recruiting-relevanter Informationen und Analysen auf Basis von Daten, die die New Work SE in onlyfy one und ggf. in anderen XING-Anwendungen oder außerhalb verarbeitet. 
    Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Hauptvertrag. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie im Hinblick auf dieses Zusammenwirken im Unternehmens-Account i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmen und insoweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht.
  2. Dieser Vertrag stellt die Vereinbarung zwischen gemeinsam Verantwortlichen i.S.d. Art. 26 DSGVO zwischen den Parteien dar. In diesem Vertrag werden Regelungen dazu getroffen, wer welchen Verpflichtungen der DSGVO im Zusammenhang mit gemeinsam Verarbeitung personenbezogener Daten nachkommt.
  3. Für Datenverarbeitungen, für die keine gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel besteht, ist jede Vertragspartei eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies gilt insbesondere für jedwede Datenverarbeitung außerhalb des Unternehmens-Accounts sowie für die dem Kunden bzw. den Unternehmens-Nutzern des Kunden von der New Work SE bereitgestellten Produkt-Support, und Kundenbetreuung. Für diese Datenverarbeitungen gilt dieser Vertrag nicht.

 

2. Beschreibung der Datenverarbeitung

  1. Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus Ziff. 1 sowie dem zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag und insoweit ggf. zusätzlich einbezogenen vertraglichen Regelungen.
  2. Die Art der Daten sowie die Kategorien betroffener Personen sind der Anlage 1 dieses Vertrages zu entnehmen.

 

3. Zuständigkeiten für Verarbeitungsschritte/-phasen

  1. Die Parteien haben in der Anlage 2 dieses Vertrages die Verarbeitungsschritte, die der gemeinsamen Verantwortlichkeit unterliegen, beschrieben und die jeweiligen Zuständigkeiten zugewiesen. Wenn keine Angaben erfolgen und der Vertrag auch ansonsten keine Zuständigkeiten zuweist, ist davon auszugehen, dass beide Parteien gleichermaßen für die Verarbeitung der jeweiligen Datenart(en) zuständig sind.
  2. In der Anlage 2 haben die Parteien ferner Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Umsetzung von Maßnahmen, die anlässlich der Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen aus den Art. 15-21 DSGVO zu treffen sind sowie hinsichtlich bestimmter weiterer Anforderungen der DSGVO festgelegt. Wenn keine Angaben erfolgt sind und der Vertrag auch ansonsten keine Zuständigkeiten zuweist, ist davon auszugehen, dass beide Parteien gleichermaßen zuständig sind.
  3. Ungeachtet der Regelungen in Absatz 1 und 2 stimmen die Parteien überein, dass sich betroffene Personen an beide Parteien zwecks Wahrnehmung der ihnen jeweils zustehenden Betroffenenrechte wenden können. In einem solchen Fall ist die jeweils andere Partei dazu verpflichtet, das Ersuchen eines Betroffenen an die nach Anlage 2 dieses Vertrages zuständige Partei unverzüglich weiterzuleiten. Die Parteien werden sich hierfür gegenseitig Kontaktadressen benennen und jede Änderung unverzüglich in Textform mitteilen.

 

4. Umsetzung von Betroffenenrechten

  1. Jede Partei ist verpflichtet, die Informationspflichten aus Art. 12-14 DSGVO und Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO gegenüber den Betroffenen umzusetzen, soweit die jeweilige Partei für den/die Verarbeitungsschritt(e) im Sinne der Ziff. 3 dieser Vereinbarung zuständig ist. Die Parteien tragen Sorge dafür, dass diese Informationen über das Internet zugänglich sind und stellen sich gegenseitig auf Anfrage die Internetadressen zur Verfügung, unter denen die jeweiligen Informationen abrufbar sind.
  2. Betroffenen Personen sind die erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

5. Datensicherheit

  1. Für die Umsetzung der nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich der Sicherheit der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, ist die New Work SE allein zuständig und verantwortlich. Die New Work SE wird die zu treffenden Maßnahmen nach eigenem Ermessen umsetzen. Auf Anfrage erhält der Kunde eine Beschreibung dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die New Work SE kann die technischen und organisatorischen Maßnahmen jederzeit im eigenen Ermessen und ohne gesonderte Benachrichtigung anpassen, soweit hierdurch nicht die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit unterschritten werden.
  2. Hinsichtlich der korrekten technischen Implementierung und Konfiguration der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, ist allein der Kunde zuständig und verantwortlich.

 

6. Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

  1. Die New Work SE ist für die Prüfung und Bearbeitung aller Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 12 DSGVO (“Datenschutzverletzungen”) einschließlich der Erfüllung aller deshalb etwaig bestehenden Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO oder gegenüber betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO zuständig, die hinsichtlich der umfassten Produkte und Dienstleistungen eintreten, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht. Der Kunde ist entsprechend für Datenschutzverletzungen zuständig, die hinsichtlich der korrekten technischen Implementierung und Konfiguration der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, eintreten.
  2. Falls die zuständige Partei eine Meldung einer Datenschutzverletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. die betroffenen Personen vornimmt, informiert sie im Anschluss unverzüglich die andere Partei. Bei Bedarf und auf Anfrage der zuständigen Partei unterstützen sich die Parteien bei der Erfüllung der Meldepflichten gegenseitig und stellen sich gegenseitig unverzüglich alle Informationen im Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung zur Verfügung, die zur Prüfung der Datenschutzverletzung und seiner Folgen sowie für die Erfüllung etwaiger Meldepflichten nach den Art. 33, 34 DSGVO erforderlich sind.

 

7. Gemeinsame Pflichten

Beide Parteien haben sich gegenseitig unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung oder Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO) festgestellt werden.

 

8. Auftragsverarbeiter

  1. Beide Parteien können im eigenen Ermessen Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO einsetzen. Die Parteien verpflichten sich dabei jeweils zur Einhaltung der Vorgaben des Art. 28 DSGVO. Die New Work SE ist für die Auswahl, Beauftragung und Steuerung von Dienstleistern und Auftragsverarbeitern hinsichtlich der umfassten Produkte und Dienstleistungen zuständig.
  2. Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem Drittland erfolgt, wird die jeweilige Partei gegenüber der anderen Partei auf Anfrage das Vorliegen der Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau im Drittland darlegen.
  3. Die von der New Work SE hinsichtlich der Verarbeitungsschritte, bei denen eine gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel besteht, jeweils eingesetzten Auftragsverarbeiter sind unter folgendem Link aufgelistet: https://onlyfy.com/de/onlyfy-one-subauftragnehmer

 

9. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

  1. Jede Partei ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an sie wendet, soweit sich dies konkret auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bezieht, die gemeinsam von den Parteien verarbeitet werden. Die New Work SE ist allerdings ausdrücklich nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde generell hinsichtlich der umfassten Produkte und Dienstleistungen, für die nach diesem Vertrag eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO besteht, an die New Work SE wendet und/oder wenn die Anfrage diesen Vertrag nicht unmittelbar betrifft.
  2. Soweit wie möglich werden sich die Parteien im gegenseitigen Benehmen miteinander abstimmen, bevor etwaigen Anfragen von zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden Folge geleistet wird bzw. Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden herausgegeben werden. Dies gilt in nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2.

 

10. Haftung

  1. Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Parteien stellen einander im Innenverhältnis von jeglicher Haftung frei, wenn die haftungsauslösende Ursache im Rahmen der Zuständigkeit nach Ziff. 3 dieser Vereinbarung allein von einer Partei zu vertreten ist. Das gilt auch im Hinblick auf eine gegen eine Partei etwa verhängte Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften, mit der Maßgabe, dass die mit der Geldbuße belegte Partei zunächst die Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ausgeschöpft haben muss.

 

11. Schlussbestimmungen

  1. Für die Laufzeit und Beendigung des Vertrages gelten die Regelungen des Hauptvertrages. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und den Anforderungen des Art. 26 DSGVO am besten gerecht wird.
  3. Es gilt deutsches Recht einschließlich der DSGVO.

 

 

Anlage 1 zur Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit 

 

Kategorien betroffener Person

Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen:

  • Talente bzw. Bewerber des Kunden
  • Unternehmens-Nutzer des Kunden
  • XING-Nutzer
  • sonstige Nutzer der New Work SE
  • ggf. Dritte

 

Art(en) der personenbezogenen Daten

Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:

  1. hinsichtlich der Talente bzw. Bewerber des Kunden u.a.
    • Stammdaten (z.B Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum etc.)
    • Qualifikationsdaten (Lebensläufe etc.)
    • freiwillige Angaben, (Bewerbungsfoto, Angaben zur Schwerbehinderteneigenschaft oder sonstige Informationen, von der jeweiligen Ausschreibung abhängige Zusatzfragen etc.)
    • Kommunikationsdaten
    • ggf. Sonstige Daten (Social Media Profile bei XING oder LinkedIn etc.)
    • Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, z.B. Angaben zur Gesundheit (z.B. Schwerbehinderteneigenschaft) oder Angaben, die Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung oder auf die ethnische Herkunft oder Religion erlauben.
    • Nutzungsdaten, Tracking-Daten, auch mittels Cookies und ähnlicher Technologien
    • Daten im Rahmen von Support-Leistungen (E-Mail-Adresse, Name, Kontext der Anfrage, sonstige personenbezogene Daten, etc.)
  2. hinsichtlich der Unternehmens-Nutzer des Kunden insbesondere
    • Registrierungsdaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Passwort, Telefonnummer)
    • Kommunikationsdaten sowie von Unternehmens-Nutzern verfasste persönliche Kommentare und Bewertungen.
    • Aktivitätsdaten, die während der Nutzung entstehen (z.B. Statusänderungen von Bewerbungen, Bedarfsmeldungen für neue Stelleninserate, etc.).
    • Sonstige Nutzungsdaten, Tracking-Daten, auch mittels Cookies und ähnlicher Technologien

 

Anlage 2 zur Vereinbarung zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit 

 

Primäre Zuständigkeit im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit

  Verarbeitungsschritt der gemeinsamen Verantwortlichkeit Zuständig im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit Anmerkungen
1 Verarbeitung im Rahmen des Recruitings des Kunden (klassische ”Bewerbungsdaten”-Verarbeitung), also von Stellenanzeigen-Daten sowie von Daten von Talenten / Bewerbern und der Unternehmens-Nutzer, inklusive Austausch zwischen Talenten / Kandidaten / Bewerbern und Unternehmens-Nutzern, soweit sie in und über den Unternehmens-Account erfolgt Kunde

Die Verarbeitung von Daten von Bewerbern und der Unternehmens-Nutzer durch den Kunden außerhalb des Unternehmens-Accounts sowie der Prozess des Uploads solcher Daten durch den Kunden in den Unternehmens-Account erfolgen außerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit in alleiniger Verantwortlichkeit des Kunden. Sobald Daten im Unternehmens-Account enthalten sind, gilt die gemeinsame Verantwortlichkeit. 

 

 

2 Anzeige und Empfehlung von Talenten im Unternehmens-Account  New Work SE Die Datenverarbeitung außerhalb des Unternehmens-Accounts erfolgt außerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit in alleiniger Verantwortlichkeit der New Work SE.
3 Erhebung von Nutzungsdaten, Tracking, auch mittels Cookies und ähnlicher Technologien New Work SE  
4 Bereitstellung von "Insights”: Generierung und Bereitstellung Recruiting-relevanter Informationen und Analysen auf Basis von Daten aus dem Unternehmensaccount New Work SE  
5 Übernahme von Daten, die im Unternehmens-Account anfallen / verarbeitet werden, einschließlich Nutzungsdaten / automatisch erhobener Daten, auch mittels Tracking-Technologien / Cookies, für eigene Zwecke wie z. B. die Durchführung von Analysen zur Produktverbesserung etc. oder die Optimierung der Empfehlung von Talenten New Work SE Die übernommenen Daten werden von der New Work SE außerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit in alleiniger Verantwortlichkeit (weiter)verarbeitet.
6 Produkt-Support für Talente / Bewerber hinsichtlich der umfassten Produkte und Dienstleistungen, inklusive Information über Produktänderungen etc. New Work SE  
7 Auswahl und Implementierung von Drittanbieter-Tools, die dem Kunden im Rahmen der umfassten Produkte und Dienstleistungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden sowie damit zusammenhängende Verarbeitung von Daten durch Auftragsverarbeiter und / oder Weitergabe von Daten New Work SE  

 

Zuständigkeit hinsichtlich der Wahrung von Betroffenenrechten und bestimmter weiterer Anforderungen der DSGVO

Betroffenenrecht/
Anforderung

New Work SE

 

 

Kunde  

 

Abweichungen hinsichtlich onlyfy one Stellenanzeigen
Artikel 6: Erfordernis einer Rechtsgrundlage für die gemeinsame Verarbeitung

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 
Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO   

X  

 

(zzgl. von der New Work SE vorgegebener und fest eingebauter Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit sowie hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs der New Work SE.

Bewerber des Kunden werden im Bewerbungsprozess von der New Work SE über die Datenverarbeitung in gemeinsamer Verantwortlichkeit (insbesondere über die geltenden Löschfristen) informiert. 

 

Anmerkung: Die Pflicht zur Information über die vom Kunden durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit verbleibt beim Kunden. Dies kann z.B. im Text der Stellenanzeige geschehen.

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) (Art. 17 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs
(Der Kunde ist also für die Erfüllung der Löschpflichten in onlyfy one innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit zuständig.) 

 

Die New Work SE legt Löschfristen hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Talente / Kandidaten / Bewerber verbindlich fest.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Widerspruchsrecht(e) (Art. 21 DSGVO), 

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Artikel 26(2) DSGVO: Das Wesentliche dieses Zusatzes für Verantwortliche zur Verfügung stellen  

X  

 

(per Link auf diesen Vertrag, der online abrufbar ist; ist in den von der New Work SE hinsichtlich der Informationspflichten aus Art. 13, 14 DS–GVO (siehe oben) vorgegebenen und fest eingebauten Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit enthalten)

Die New Work SE stellt diese Information im Rahmen der Informationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO mittels eines Links auf diesen Vertrag, der online abrufbar ist, zur Verfügung. 
Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Entscheidung im Falle automatisierter Entscheidungen im Einzelfall mit rechtlicher/beeinträchtigender Wirkung (Art. 22 Abs. 3 DSGVO). X    
Erstellung der Dokumentation für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO,

Die New Work SE hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs

 

Der Kunde hinsichtlich seines Zuständigkeitsbereichs

 

 
Umsetzung von Privacy by Design (Art. 25 DSGVO) und/oder Risikobewertung der Verarbeitung(en) X    
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 f. DSGVO Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, unterstützen sich die Parteien gegenseitig in angemessenen Umfang.