Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen – Offline-Kunden

 

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen onlyfy Stellenanzeigen – Offline-Kunden („AGB“) gelten ergänzend zu den Vereinbarungen zwischen der New Work SE und dem Partner hinsichtlich der Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen.

 

1. Gegenstand

  1. Der Partner kann nach Maßgabe der Vereinbarung mit der New Work SE und dieser AGB Stellenanzeigen je nach gewähltem Produkt im XING Stellenmarkt veröffentlichen.
  2. Die New Work SE stellt die vom Partner bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die New Work SE aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die New Work SE ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Partners wird hierdurch nicht begründet.
  3. Die New Work SE bietet dem Partner lediglich eine Plattform an, um den Partner mit Dritten (XING Mitglieder und sonstige Dritte) zusammenzuführen, und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE haftet nicht dafür, dass ein Kontakt des Partners mit XING Mitgliedern oder sonstigen Dritten zu Stande kommt. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Partners mit Dritten. Sofern über XING Verträge geschlossenen werden, ist die New Work SE hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Der Partner ist für die Abwicklung und die Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Die New Work SE haftet nicht, falls über XING im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Partner und dem Dritten zustande kommt. Die New Work SE haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen dem Partner und Dritten geschlossenen Verträgen.
  4. Die New Work SE übernimmt keine Verantwortung für die von XING Mitgliedern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

 

2. Veröffentlichung von Stellenanzeigen

  1. Veröffentlichte Stellenanzeigen haben eine bestimmte Laufzeit. Nach Ablauf der Laufzeit der Stellenanzeige ist die Stellenanzeige durch den Partner zu deaktivieren bzw. wird die Stellenanzeige durch die New Work SE deaktiviert. Deaktivierung bedeutet, dass die Stellenanzeige für Dritte nicht mehr abrufbar ist. Ein vollständiger Zugang zu allen Funktionalitäten oder der Zugang zum onlyfy JobManager kann bei Deaktivierung der letzten aktiven Stellenanzeige des Nutzers entfallen.
  2. Im XING Stellenmarkt veröffentlichte Stellenanzeigen können von XING Mitgliedern und außerhalb von XING aufgerufen werden.
  3. Nach Ermessen der New Work SE können Stellenanzeigen auch unter den von der New Work SE und Ihren Tochterunternehmen betriebenen sonstigen Domains und Mobile Apps sowie auf Domains und Mobile Apps vertraglich verbundener Dritter ausgespielt werden. Die Darstellung der Stellenanzeigen kann je nach Ausspielungskanal differieren.
  4. Sollte der Partner das im Angebot angegebene Stellenanzeigen-Kontingent innerhalb der vereinbarten Laufzeit ausgeschöpft haben, so wird jede zusätzlich veröffentlichte Stellenanzeige in Höhe des anteiligen Preises des Kontingentes in Rechnung gestellt. Bei Nichterreichung des Kontingentes innerhalb der Laufzeit des Vertrages kann weder eine Rückvergütung noch eine Verlängerung der Laufzeit erfolgen. Eine Weitergabe oder Veräußerung von Stellenanzeigen an Dritte ist nicht gestattet.
  5. Stellenanzeigen, die am letzten Tag der Vertragslaufzeit online sind, bleiben bis zum Erreichen der maximalen Schaltungsdauer pro Stellenanzeige zu den in diesem Vertrag vereinbarten Konditionen geschaltet. Die New Work SE behält sich das Recht vor, nach Vertragsende Neuschaltungen und Stellenanzeigen-Verlängerungen zu den dann gültigen Preiskonditionen in Rechnung zu stellen. Der Partner stellt sicher, dass besetzte Stellen aus den Jobs entfernt werden.

 

3. Stellenanzeigen-Anlieferung und -Bearbeitung

  1. Pro Stellenanzeige ist nur die Ausschreibung einer Position zulässig. Stellenanzeigen mit mehreren Positionen werden vom Partner so umgearbeitet, dass jede Stellenanzeige genau eine Position aufweist. Sollte eine entsprechende Umarbeitung der Stellenanzeige nicht erfolgen, kann die New Work SE die Stellenanzeige nach eigenem Ermessen deaktivieren oder so werten, dass jede enthaltene Position als Auftrag für eine separate Stellenanzeige gilt und den Differenzbetrag  zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen nachberechnen. Ein Erstattungsanspruch für den Partner wird durch die Deaktivierung nicht begründet.
  2. Die Stellenanzeigen werden im XING Stellenmarkt an ein Mitgliederprofil angebunden. Bei Anlieferung der Stellenanzeige muss der Partner den Link zu dem entsprechenden Profil mit übersenden, das zur Stellenanzeigen-Schaltung genutzt wird. Es ist unerheblich, ob es sich um ein Premium- oder Basis-Mitgliederprofil handelt. Der Partner stellt sicher, dass das XING Mitglied, dessen Profil zur Anzeigenschaltung angegeben wird, hierüber informiert und einverstanden ist. Bei Beschwerden seitens des Mitglieds behält sich die New Work SE das Recht vor, Stellenanzeigen ohne weitere Rücksprache offline zu nehmen. Neuschaltungen werden dem Kontingent belastet.
  3. Für die Anlieferung und Bearbeitung von Stellenanzeigen gelten bestimmte technische Voraussetzungen, die im Hilfecenter der New Work SE, das dem Partner zur Verfügung gestellt wird, beschrieben sind.
  4. Bei der Anlieferung von Stellenanzeigen über eine Anbindung über die XING API gilt zusätzlich folgendes: Bei Buchung eines Paketangebots für Stellenanzeigen hat der Partner seine Stellenanzeigen mittels des von XING bereitgestellten Application Programming Interfaces (XING API) oder dem von XING unter https://www.xing.com/jobmanager bereitgestellten manuellen Eingabemöglichkeiten anzuliefern. Bei der Anzeigenanlieferung mittels XING API obliegt es dem Partner, die Verbindung zwischen dem eigenen System und der XING-API zu realisieren. XING stellt ausschließlich den Zugang zur Dokumentation und zu der benötigten XING API, sowie deren Nutzbarkeit zur Verfügung. Zur Anlieferung der Stellenanzeigen gelten die in der entsprechenden XING API Dokumentation beschriebenen Regelungen und Anforderungen für die Anbindung der Paketangebote, abrufbar unter https://dev.xing.com/partners/job_integration. Sofern der Partner einen Unterauftragnehmer oder einen Dritten zur Anzeigenlieferung mittels der XING API nutzt und diesem hierzu notwendige Daten zur Verfügung stellt, ist der Partner verpflichtet diese nur den dafür autorisierten Personen des Dritten zur Kenntnis zu geben und diese Daten nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben sowie durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte hierauf keinen Zugriff erhalten. Der Partner ist in diesem Fall für die Handlungen des Dritten mit diesen Daten und für eine unberechtigte Weitergabe der Daten durch den Dritten gegenüber der New Work SE verantwortlich, die New Work SE übernimmt insoweit keine Haftung.
  5. Ein von der New Work SE bereitgestelltes Kontingent an Testanzeigen darf ausschließlich zur Prüfung und Inbetriebnahme der Anbindung an die XING API genutzt werden. Die Nutzung der Testanzeigen für Recruitingzwecke ist ausgeschlossen. Missbräuchlich genutzte Testanzeigen können auch nachträglich in Höhe des zum Zeitpunkt gültigen Listeneinzelpreises durch XING in Rechnung gestellt werden.
  6. Für die Nutzung der XING API entstehen dem Partner neben den eigenen Entwicklungsaufwänden bzw. den Entwicklungsaufwänden durch den Partner beauftragten Dienstleistern keine Kosten, wenn der Vertrag eine Mindestabnahmemenge von 40 Anzeigen beinhaltet. Bei einem geringeren Vertragskontingent hat der Partner einmalig EUR 1.500,00 für die Nutzung der XING API zu zahlen (Preise in CHF können abweichen).

 

4. Autorisierung von Einstellern

  1. Die Autorisierung von Einstellern erfolgt durch Bevollmächtigung und Benennung der jeweiligen Personen durch den Partner gegenüber der New Work SE und Annahme durch die New Work SE. Jeder Einsteller kann nur einer Unternehmensidentität zugeordnet sein.
  2. Nach Absprache zwischen der New Work SE und dem Partner müssen Einsteller vor der ersten Veröffentlichung einer Anzeige im XING Stellenmarkt den gesamten Anmeldeprozess für die Nutzung vom XING Stellenmarkt durchlaufen und insbesondere in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen einwilligen oder es wird ein onlyfy Stellenanzeigen-Konto für den Einsteller durch die New Work SE eröffnet.
  3. Erfüllt ein Einsteller eine der in § 3.2 genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr, oder wurde der Einsteller von der Nutzung von XING oder onlyfy Stellenanzeigen ausgeschlossen (insbesondere auf Grund eines Verstoßes des Einstellers gegen die seiner XING Mitgliedschaft zu Grunde liegenden AGB oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen), so darf dieser Einsteller keine Stellenanzeigen mehr im XING Stellenmarkt veröffentlichen. Wird ein Einsteller von der Nutzung von XING oder onlyfy Stellenanzeigen ausgeschlossen, so werden die über diesen Einsteller veröffentlichten Stellenanzeigen deaktiviert.
  4. Der Partner erhält in den in § 3.3 genannten Fällen die Möglichkeit, eine andere Person als Ersatz für den betreffenden Einsteller zu benennen. Die Autorisierung der Ersatzperson erfolgt gemäß § 3.1.
  5. Der Partner hat das Recht, Einsteller auszuwechseln. Die Auswechslung von Einstellern erfordert eine Autorisierung gemäß § 3.1.
  6. Alle von einem Einsteller im onlyfy JobManager vorgenommenen Einstellungen und bearbeiteten oder beauftragten Stellenanzeigen können durch den vom Partner eingesetzten Einsteller des onlyfy JobManagers während der Vertragslaufzeit dauerhaft eingesehen, bearbeitet und mit anderen aktuellen und zukünftigen Benutzern im onlyfy JobManager des Partners geteilt werden. Bei Deaktivierung der letzten aktiven Stellenanzeige im onlyfy JobManager können dort durch den Partner oder seinen Einsteller gespeicherte Einstellungen und Daten gelöscht werden.

 

5. Einbindung von Firmenvideos

  1. Die Einbindung von Firmenvideos im XING Stellenmarkt erfolgt durch den vom Nutzer anzugebenden Link zu einem auf den Internetplattformen YouTube oder Vimeo verfügbaren Video.
  2. Soweit der Partner Videomaterial zur Veröffentlichung bereitstellt, ist dieses gemäß der technischen Spezifikation der New Work SE zur Verfügung zu stellen. Die technische Qualität der Dateien liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Partners.
  3. Die New Work SE ist nicht verpflichtet, Videomaterial vor der Veröffentlichung zu prüfen. Die New Work SE behält sich das Recht vor, vom Partner zur Verfügung gestelltes Videomaterial wegen Herkunft, Inhalt, technischer Qualität oder wegen eines anderen sachlich gerechtfertigten Grundes zurückzuweisen, insbesondere, wenn der Inhalt des Videomaterials gegen die Interessen der New Work SE verstößt.
  4. Sollte der Partner mittels eigener technischer Möglichkeiten oder mittels technischer Möglichkeiten von durch ihm beauftragten Dritten Videoinhalte in ein nicht durch XING dazu autorisiertes onlyfy Stellenzeigenprodukt einbinden, können diese Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen von XING deaktiviert werden bzw. kann der Differenzbetrag zwischen dem gebuchten onlyfy Stellenanzeigenprodukt und dem durch XING zur Einbindung von Videoinhalten autorisierten onlyfy Stellenanzeigenprodukt gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Deaktivierung von Stellenanzeigen begründet keinen Erstattungsanspruch für den Partner.

 

6. Nachbearbeitung / Fehlerkorrektur der Anzeigen

Von der New Work SE zu vertretene Fehler in der Bearbeitung der Anzeigen werden kostenfrei beseitigt. Nachdrücklich ausgeschlossen wird die Nachbearbeitung bei technisch bedingten Abweichungen zwischen der Anzeigenvorlage und der html-Darstellung. Weitere Änderungen sind vom Partner zu beauftragen und werden wir folgt behandelt: 

  • A. Per E-Mail übertragene Stellenanzeigen: Sollten nach erfolgter Stellenanzeigenerstellung und Freigabe durch den Partner weitere Änderungen anfallen, wird bei textlichen Änderungen eine Änderungsgebühr von EUR 10,00  pro Änderung in Rechnung gestellt (Preise in CHF können abweichen). Bei Änderungen die das Layout betreffen oder eine neue Kategorisierung mit sich ziehen, wird eine weitere Stellenanzeige vom Stellenanzeigenkontingent abgezogen. Änderungen der Position sind nicht möglich.
  • B. Bei Stellenanzeigenübermittlung per automatisierten Übertragungsprozess können durch den Partner Änderungen innerhalb der ersten 5 Tage nach Onlinestellung vorgenommen werden. Ab dem 6. Tag nach Onlinestellung werden keine Stellenanzeigenänderungen mehr übertragen. Sollten Änderungen anfallen, so können sie durch den Partner über die New Work SE beauftragt werden und werden bei textlichen Änderungen mit einer Änderungsgebühr von EUR 10,00  pro Änderung berechnet (Preise in CHF können abweichen). Bei Änderungen, die das Layout betreffen oder eine neue Kategorisierung mit sich ziehen, wird eine weitere Stellenanzeige vom Stellenanzeigenkontingent abgezogen. Änderungen der Position sind nicht zulässig.

 

7. Verfügbarkeit

Der Partner erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von onlyfy Stellenanzeigen technisch nicht zu realisieren ist. Die New Work SE bemüht sich jedoch, onlyfy Stellenanzeigen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der New Work SE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von onlyfy Stellenanzeigen führen. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurück zu führen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

8. Änderungen von onlyfy Stellenanzeigen

Die New Work SE behält sich vor, den Leistungsumfang von onlyfy Stellenanzeigen und dessen Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Partner im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

 

9. Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen

  1. Pro Anzeige darf der Partner nur jeweils eine Stelle/Position ausschreiben.
  2. Eine Unterbrechung der Laufzeit einer Stellenanzeige ist nicht gestattet. Im Fall einer Unterbrechung der Laufzeit einer Stellenanzeige und deren Fortsetzung wird eine neue Stellenanzeige berechnet. Ebenso wird eine neue Stellenanzeige berechnet, wenn die Stellen-/Positionsbeschreibung geändert wird. Im Fall der Anlieferung der Stellenanzeige per Schnittstelle bzw. API ist der Partner für die Deaktivierung der Stellenanzeige nach Ablauf der Laufzeit verantwortlich.
  3. Der Partner verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Partner in XING eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen von XING oder der New Work SE gefährden. Es ist dem Partner außerdem insbesondere untersagt,
    • XING Mitglieder oder andere Personen unzumutbar (insbesondere durch SPAM) zu belästigen (vgl. § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG),
    • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme) sowie
    • Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu bewerben oder zu fördern, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten.
  4. Der Partner hat ein Verschulden der Einsteller in gleichem Maße zu vertreten, wie eigenes Verschulden. Insbesondere muss der Partner sicherstellen, dass die Einsteller bei der Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen, die redaktionellen Richtlinien für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt sowie die anwendbaren Gesetze und alle Rechte Dritter beachten.
  5. Wenn Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die jeweils gültigen redaktionellen Richtlinien für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt verletzt werden, oder wenn die New Work SE ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die New Work SE die folgenden Sanktionen verhängen:
    • Löschung von Inhalten, die der Partner im XING Stellenmarkt veröffentlicht hat,
    • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung einer oder mehrerer vom Partner veröffentlichter Anzeigen, bzw. Videos, oder
    • Sperrung des Zugangs des Partners zu onlyfy Stellenanzeigen und / oder dem onlyfy JobManager.
  6. Die New Work SE behält sich vor, Stellenanzeigen bzw. Videos zu deaktivieren, die nicht mit der Kategorie „Stellenanzeigen“ übereinstimmen. Außerdem können Beschwerden von XING Mitgliedern zur vorübergehenden Deaktivierung von Anzeigen bzw. Videos führen.
  7. Es ist dem Partner ausdrücklich untersagt, eigene Messmethoden zur Zählung, Aufrufen und/oder Nutzeraktivitäten in onlyfy Stellenanzeigen zu integrieren, welche auf einem nicht durch die New Work SE bereitgestellten JavaScript basieren. Stellenanzeigen die derartige Messmethoden aufweisen, können von der New Work SE nach eigenem Ermessen nicht ausgespielt bzw. deaktiviert werden. Ein Erstattungsanspruch für den Partner wird in diesen Fällen nicht begründet.
  8. Für onlyfy one Stellenanzeigen Essential gilt: Der Kunde darf nur Stellen/Positionen für Helfer und Fachkräfte (Anforderungsniveau 1 & 2) der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit ausschreiben. Die New Work SE behält sich vor, die ausgeschriebenen Stellen/Positionen zu überprüfen und Stellenanzeigen, für die andere als die vorgenannte Klassifikation als Helfer und Fachkräfte zutreffen, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Information an den Kunden zu deaktivieren und/oder dem Kunden den Differenzbetrag zur nächsthöheren onlyfy one Stellenenzeigen Kategorie gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird durch die Deaktivierung nicht begründet.

 

10. Sonstige Rechte und Pflichten des Partners

  1. Der Partner ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Partner wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Partner verpflichtet sich, die New Work SE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  2. Der Partner informiert die New Work SE unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Partners ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.
  3. Der Partner wird nach Beendigung des Vertrags alle ihm von der New Work SE im Rahmen des Vertrags übermittelten Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen unverzüglich an die New Work SE zurückgeben oder vernichten bzw. unwiederbringlich löschen. Der Partner wird die Erfüllung der Pflichten gemäß diesem § 10.3 auf Wunsch der New Work SE schriftlich bestätigen. Der Partner hat an den gemäß diesem § 10.3 zurückzugebenden, zu vernichtenden bzw. zu löschenden Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen kein Zurückbehaltungsrecht.
  4. Der Partner darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.

 

11. Rechte an Inhalten

Der Partner räumt der New Work SE mit dem Einstellen seiner Stellenanzeigen bzw. Videos im XING Stellenmarkt das Recht ein, die Stellenanzeigen bzw. Videos in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung im XING Stellenmarkt stehen.

 

12. Datenschutz

  1. Der Partner verpflichtet sich zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts.
  2. Soweit nicht durch eine gültige Einwilligung der betroffenen XING Mitglieder oder deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht erlaubt, ist es dem Partner verboten, personenbezogene Daten von XING Mitgliedern zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
  3. Die New Work SE übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass der Partner personenbezogene Daten der XING Mitglieder für einen bestimmten Zweck verarbeiten oder nutzen kann bzw. darf.

 

13. Freistellung

  1. Der Partner stellt die New Work SE von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte oder staatliche Behörden gegen die New Work SE geltend machen wegen einer Rechtsverletzung durch den Partner, einer Verletzung einer dem Partner in diesen AGB auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Partner. Der Partner übernimmt ferner sämtliche angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die der New Work SE dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen die New Work SE einleiten oder unternehmen wegen einer Rechtsverletzung durch den Partner, einer Verletzung einer dem Partner in diesen AGB auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Partner.
  2. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.
  3. Die vorstehenden Pflichten des Partners gelten nicht, soweit der Partner die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

14. Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen sowie über die Einzelheiten des Vertrags, insbesondere Preise und Konditionen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder weiterzugeben, auf sonstige Art zu verwerten noch Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.
  2. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die
    • ihrer Natur nach vertraulich (Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) sind,
    • die als „vertraulich“ und/oder als „Eigentum/ ... gehörend“ gekennzeichnet sind oder
    • die der Geber – im Falle mündlicher Information – bei der Mitteilung als vertraulich oder als ihm gehörend bezeichnet oder die er innerhalb von zehn (10) Tagen nach Mitteilung schriftlich so bezeichnet.
  3. Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weiterzugeben, die diese zur Durchführung des Vertrags benötigen, und steht dafür ein, dass diese Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Weitergabe entsprechend den Bedingungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die von ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertrags eingesetzten natürlichen und juristischen Personen vorher zur Geheimhaltung entsprechend den Bedingungen dieser AGB zu verpflichten.
  4. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bleiben alle vertraulichen Informationen in der alleinigen Verfügungsgewalt des Gebers und dürfen vom Empfänger nur für diejenigen Zwecke verwendet werden, die vom Geber beabsichtigt sind, nicht aber für irgendeinen Zweck, der für den Geber nachteilig ist oder ihm Konkurrenz schafft. Alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien davon und alle Dokumente, Berichte, Arbeitspapiere oder andere Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten, sind zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte an den Geber zurückzugeben oder zu vernichten: nämlich wenn der Geber das verlangt oder wenn der Vertrag endet. Der Empfänger wird schriftlich bestätigen, dass er diese Pflichten erfüllt hat.
  5. Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten bestehen nicht bezüglich solcher vertraulicher Informationen,
    • die der Empfänger zum Zeitpunkt des Empfangs nachweislich bereits kennt oder
    • die ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt werden oder
    • die der Empfänger von einem Dritten ohne weitere Geheimhaltungsverpflichtung und ohne Verletzung dieses § 12 erhält oder
    • die der Empfänger unabhängig entwickelt oder
    • die der Empfänger aufgrund Gesetzes bekannt geben muss. Voraussetzung ist, dass der Empfänger den Geber unverzüglich darüber informiert, so dass der Geber gerichtliche oder sonstige angemessene Schutzmaßnahmen treffen kann. Der Empfänger wird nur solche Teile der vertraulichen Information weitergeben, die er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung weitergeben muss. Er wird sich intensiv bemühen, die Weitergabe durch gerichtliche oder andere Maßnahmen zu vermeiden.
  6. Die Beendigung des Vertrags beendet allerdings nicht die Geheimhaltungspflichten des Empfängers; diese Verpflichtungen bleiben darüber hinaus noch drei (3) Jahre in Kraft.

 

15. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen die jeweils andere Vertragspartei (einschl. der Erfüllungsgehilfen der Vertragspartei), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Soweit das gesetzliche Vertragsrecht den Ersatz von Vermögensschäden unabhängig vom Verschulden vorsieht, bestehen diese Ansprüche nur, wenn die jeweilige Vertragspartei Verschulden trifft.
  3. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt.
  4. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

 

16. Rechte Dritter

  1. Der Partner sichert zu, dass sämtliche der New Work SE vom Partner für die Durchführung des Vertrags überlassenen und/oder im Internet bereitgestellten Inhalte und/oder Daten und Informationen (im Folgenden insgesamt „Inhalte“ genannt) wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Zeichnungen, Datenbankinhalte und -strukturen sowie personenbezogenen Daten frei von Rechten Dritter sind, die dem vertragsgemäßen Gebrauch dieser Inhalte durch die New Work SE ganz oder teilweise entgegen stehen. Der Partner sichert ferner zu, dass der Partner berechtigt ist, die Inhalte für die Durchführung des Vertrags zu verwenden, insbesondere diese Inhalte im Internet bereitzustellen. Die Einbeziehung der Inhalte geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Partners.
  2. Der Partner stellt die New Work SE von sämtlichen Rechten und Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Inhalte erhoben werden und der Partner übernimmt hierfür im Innenverhältnis die alleinige Haftung und sämtliche notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstige angemessenen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr solcher Ansprüche (einschließlich der Anwaltskosten), außer der Partner hat die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten. Bei der Abwehr solcher Ansprüche wird die New Work SE sich allein nach den angemessenen Weisungen des Partners richten, wenn der Partner schriftlich gegenüber der New Work SE die Kostenübernahme erklärt hat sowie vorausgesetzt, die Weisungen des Partners sind angemessen.
  3. Werden durch die Inhalte des Partners Rechte Dritter verletzt, wird der Partner der New Work SE nach Wahl der New Work SE auf eigene Kosten des Partners das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten.
  4. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die vom Partner gesetzten Hyperlinks nicht auf Inhalte Dritter verweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen.

 

17. Eigentums- und Nutzungsrechte

  1. Alle geistigen Schutzrechte (insbesondere Patente, Marken, geschäftliche Bezeichnungen, Gebrauchsmuster und Urheberrechte, im Folgenden insgesamt: „Schutzrechte“), die durch Tätigkeiten des Partners in Ausübung des Vertrages beim Partner entstehen, verbleiben beim Partner. Hiervon ausgenommen sind solche Schutzrechte, welche das Internet-Portal der New Work SE, XING oder onlyfy Stellenanzeigen in ihrer Struktur betreffen. Diese Schutzrechte wachsen mit ihrer jeweiligen Entstehung der New Work SE zu.
  2. Der Partner besitzt und behält alle Rechte, das Eigentum und die Ansprüche an den Werken, Informationen und Grafiken, die der Partner der New Work SE zur Verfügung gestellt hat (im Folgenden „Partner-Werke“). Jegliche Benutzung der Partner-Werke durch die New Work SE erfolgt lediglich im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten der New Work SE, erzeugt aber keinerlei darüber hinaus gehenden Rechte für die New Work SE.
  3. Die New Work SE besitzt und behält alle Rechte, das Eigentum und die Ansprüche am Internet-Portal der New Work SE, an XING, an onlyfy Stellenanzeigen und an allen darin enthaltenen Werken, Informationen, Berichten und Grafiken (im Folgenden: „New Work SE-Werke“), mit Ausnahme der Partner-Werke. Die Rechte des Partners an und bezüglich der New Work SE-Werke sind strikt auf die vertraglich explizit gewährten Rechte beschränkt.
  4. Vom Partner eingegebene Gehaltsdaten für Stellenanzeigen werden in die Gehaltsdatenbank der New Work SE aggregiert und können in aggregierter Form zur Anzeige von Gehaltsdaten auf anderen Stellenanzeigen verwendet werden. Rückschlüsse auf den einstellenden Partner sind nach der Aggregation nicht mehr möglich.

 

18. Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Partners auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:

  • die New Work SE kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
  • die New Work SE verhängt eine oder mehrere der Sanktionen gemäß § 9.5 und § 9.6,
  • gemäß § 3.3 können keine Anzeigen im XING Stellenmarkt veröffentlicht werden oder bereits veröffentlichte Anzeigen wurden deaktiviert, oder
  • der Partner kündigt den Vertrag; der Anspruch des Partners auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Partner aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich der New Work SE stammt.

 

19. Schriftform, Sonstiges

  1. Die New Work SE kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die New Work SE bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die New Work SE übernommen Pflichten. Die New Work SE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  2. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags unterliegen der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist Hamburg.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.