Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen – Online-Kunden

 

onlyfy Stellenanzeigen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt und in Stellenmärkten sowie Social-Media-Angeboten Dritter gelten für Online-Kunden. Für nicht online abgeschlossene Einzel- und Rahmenverträge und Aktionsangebote gelten abweichende Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen onlyfy Stellenanzeigen – Offline-Kunden“).

 

Präambel

Der Nutzer schließt diesen Vertrag mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg. Weitere Kontaktdaten der New Work SE können dem Impressum entnommen werden.

Der Nutzer kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter https://www.xing.com/terms/stellenanzeigen-online-kunden aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

 

1. Gegenstand

  1. Der Nutzer erhält mit Abschluss des Vertrags über die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen die Möglichkeit, während der Dauer dieses Vertrags Stellenanzeigen je nach gewähltem Umfang und Produkt entgeltlich im XING Stellenmarkt zu veröffentlichen und während der Laufzeit der Anzeige über den onlyfy JobManager zu verwalten. Die Beendigung der Mitgliedschaft oder der sonstige Ausschluss des Nutzers von der Nutzung von XING führen dazu, dass der Nutzer keine weiteren Anzeigen im onlyfy JobManager veröffentlichen darf.
  2. Die maximale Laufzeit und der Umfang der vom Nutzer veröffentlichten Stellenanzeige richtet sich nach dem gewählten Produkt und / oder der Produktbeschreibung. Einzelheiten hierzu finden sich in der Produktübersicht. Nach Ablauf der Laufzeit der Stellenanzeige wird die Stellenanzeige automatisch deaktiviert. Deaktivierung bedeutet, dass die Anzeigen für Dritte nicht mehr abrufbar sind. Ein vollständiger Zugang zu allen Funktionalitäten oder der Zugang zum onlyfy JobManager kann bei Deaktivierung der letzten aktiven Stellenanzeige des Nutzers entfallen.
  3. Im XING Stellenmarkt veröffentlichte Anzeigen können von XING Mitgliedern und von Dritten außerhalb von XING aufgerufen werden. In Stellenmärkten und in Social-Media-Angeboten Dritter veröffentlichte Anzeigen können von deren Mitgliedern und Dritten aufgerufen werden, die Aufrufbarkeit unterliegt den technischen und vertraglichen Beschränkungen des jeweiligen Anbieters des Stellenmarkts und der Social-Media-Dienste.
  4. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von onlyfy Stellenanzeigen und/oder von XING technisch nicht zu realisieren ist. Die New Work SE bemüht sich jedoch, den Bereich XING Stellenmarkt und XING möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der New Work SE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von onlyfy Stellenanzeigen und/oder von XING führen. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
  5. Die New Work SE stellt die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die New Work SE aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die New Work SE ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung von XING und/oder aus dem XING Stellenmarkt und/oder aus Stellenmärkten und Socia-Media-Angeboten Dritter zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Nutzers wird hierdurch nicht begründet.
  6. Pro Anzeige darf der Nutzer nur jeweils eine Stelle/Position ausschreiben. Die New Work SE behält sich vor, Stellenanzeigen, die mehr als eine Stelle/Position beinhalten, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Information an den Nutzer zu deaktivieren oder jede innerhalb der Stellenanzeige zusätzlich aufgeführte Stelle/Position als einzelne Stellenanzeige zu werten und gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Erstattungsanspruch des Nutzers wird hierdurch nicht begründet.
  7. Eine Festpreis-Stellenanzeige kann während der Laufzeit der Stellenanzeige beliebig oft aktiviert und deaktiviert werden, jedoch nach Ablauf der Laufzeit oder Archivierung der Stellenanzeige nicht fortgesetzt werden und muss dann erneut eingestellt werden. Eine erneute Einstellung derselben Stellenanzeige hat eine erneute Berechnung zur Folge. Die Stellen-/Positionsbeschreibung einer Stellenanzeige kann nur für einen kurzen Zeitraum zu Korrekturzwecken geändert werden.
  8. Nach Ermessen der New Work SE können Stellenanzeigen auch unter den von der New Work SE und Ihren Tochterunternehmen und Beteiligungen betriebenen sonstigen Domains und Mobile Apps sowie auf Domains und Mobile Apps vertraglich verbundener Dritter ausgespielt werden. Die Darstellung der Stellenanzeigen kann je nach Ausspielungskanal differieren.
  9. Sofern onlyfy Stellenanzeigen-Produkte die Ausspielung in Stellenmärkten und in Social-Media-Angeboten Dritter vorsehen, behält sich die New Work SE vor, den Funktions- und/oder Leistungsumfang und/oder dessen allgemeine Gestaltung zu ändern und/oder abweichende Dienste sowie Ausspielungskanäle anzubieten. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Stellenmärkte und Social-Media-Angebote Dritter, die auf den jeweiligen Ausspielungsorten einzusehen und vom Kunden zu beachten sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die New Work SE keinen Einfluss auf die Art der Ausspielung, Reichweite und/oder Gestaltung der Stellenanzeigen in den Kanälen Dritter hat.
  10. Für onlyfy Stellenanzeigen Essential gilt: Der Kunde darf nur Stellen/Positionen für Helfer und Fachkräfte (Anforderungsniveau 1 & 2) der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit ausschreiben. Die New Work SE behält sich vor, die ausgeschriebenen Stellen/Positionen zu überprüfen und Stellenanzeigen, für die andere als die vorgenannte Klassifikation als Helfer und Fachkräfte zutreffen, nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Information an den Kunden zu deaktivieren und/oder dem Kunden den Differenzbetrag zur nächsthöheren onlyfy Stellenenzeigen Kategorie gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird durch die Deaktivierung nicht begründet.

 

2. Registrierung, Zusicherung, Autorisierung des onlyfy JobManagers

  1. Vor der ersten Veröffentlichung einer Stellenanzeige im XING Stellenmarkt muss der Nutzer sich für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen anmelden.
  2. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, der New Work SE Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Nutzung und der Zugriff auf den onlyfy JobManager des Unternehmens erfolgt ausschließlich über den Nutzer.
  4. Beendet ein Nutzer seine XING Mitgliedschaft oder wurde er von der Nutzung von XING ausgeschlossen (insbesondere auf Grund eines Verstoßes gegen die seiner XING Mitgliedschaft zu Grunde liegenden AGB), so darf dieser den onlyfy JobManager nicht mehr nutzen.
  5. Alle von einem Nutzer im onlyfy JobManager vorgenommenen Einstellungen und bearbeiteten oder beauftragten Stellenanzeigen können durch den Nutzer des onlyfy JobManagers während der Vertragslaufzeit dauerhaft eingesehen und bearbeitet werden. Informationen, die der Nutzer eingegeben hat oder die durch die New Work SE automatisch bereitgestellt werden, bleiben während der Vertragslaufzeit im onlyfy JobManager zugänglich. Bei Deaktivierung der letzten aktiven Stellenanzeige im onlyfy JobManager können dort durch den Nutzer oder seine Benutzer gespeicherte Einstellungen und Daten gelöscht werden. Ein Anspruch auf die Herausgabe oder fortlaufende Speicherung oder Bereitstellung der Informationen besteht nicht.

 

3. Pflichten des Nutzers von onlyfy Stellenanzeigen

  1. Der Nutzer bestätigt mit dem Kauf einer Stellenanzeige auf onlyfy, dass er die notwendige Autorisierung für die Ausschreibung einer Stellenanzeige seines Unternehmens hat.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots gültigen redaktionellen Richtlinien für die Veröffentlichung von Angeboten im XING Stellenmarkt oder in Stellenmärkten sowie Social-Media-Angeboten Dritter einzuhalten. Die jeweils gültigen redaktionellen Richtlinien für den XING Stellenmarkt sind im Einstellformular für Stellenanzeigen jederzeit abrufbar. Für Stellenmärkte und in Social-Media Angeboten-Dritter sind diese beim jeweiligen Betreiber einzusehen. Die New Work SE behält sich das Recht vor, Regeln hinsichtlich Inhalt und Layout von Angeboten für onlyfy Stellenanzeigen aufzustellen.
  3. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm im XING Stellenmarkt oder in Stellenmärkten bzw. in Social-Media Angeboten-Dritter eingestellten Inhalte. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm im XING Stellenmarkt oder in Stellenmärkten bzw. in Social-Media-Angeboten Dritter eingestellten Stellenanzeigen ausschließlich den Tatsachen entsprechende Angaben enthalten und keine anwendbaren Gesetze und/oder Rechte Dritter verletzen.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING gelten auch für die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen. Insbesondere hat der Nutzer die Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING zu befolgen.
  5. Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, eigene Messmethoden zur Zählung Aufrufen und/oder Nutzeraktivitäten in onlyfy Stellenanzeigen zu integrieren, welche auf einem nicht durch die New Work SE bereitgestellten JavaScript basieren. Stellenanzeigen die derartige Messmethoden aufweisen, können von der New Work SE nach eigenem Ermessen nicht ausgespielt bzw. deaktiviert werden. Ein Erstattungsanspruch für den Nutzer oder das Unternehmen wird nicht begründet.

 

4. Änderungen der Dienste auf den XING Websites

Die New Work SE behält sich vor, den Leistungsumfang von onlyfy Stellenanzeigen, dem XING Stellenmarkt, XING und deren Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Nutzer oder das Unternehmen im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

 

5. Einbindung von Firmenvideos in onlyfy Stellenanzeigen

  1. Die Einbindung von Firmenvideos in onlyfy Stellenanzeigen erfolgt über einen durch den Nutzer anzugebenden Link zu einem auf den Internetplattformen YouTube oder Vimeo verfügbaren Video.
  2. Soweit der Nutzer Videomaterial zur Veröffentlichung bereitstellt, ist dieses gemäß der technischen Spezifikation der New Work SE zur Verfügung zu stellen. Die technische Qualität der Dateien liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Nutzers.
  3. Die New Work SE ist nicht verpflichtet, Videomaterial vor der Veröffentlichung zu prüfen. Die New Work SE behält sich das Recht vor, vom Nutzer zur Verfügung gestelltes Videomaterial wegen Herkunft, Inhalt, technischer Qualität oder wegen eines anderen sachlich gerechtfertigten Grundes zurückzuweisen, insbesondere, wenn der Inhalt des Videomaterials gegen die Interessen der New Work SE verstößt.
  4. Sollte der Nutzer mittels eigener technischer Möglichkeiten oder mittels technischer Möglichkeiten von durch ihm beauftragten Dritten Videoinhalte in ein nicht durch die New Work SE dazu autorisiertes onlyfy Stellenanzeigen-Produkt einbinden, können diese Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen der New Work SE deaktiviert werden bzw. kann der Differenzbetrag zwischen dem gebuchten onlyfy Stellenanzeigen-Produkt und dem durch die New Work SE zur Einbindung von Videoinhalten autorisierten onlyfy Stellenanzeigen-Produkt gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Deaktivierung von Stellenanzeigen begründet keinen Erstattungsanspruch für den Nutzer oder das Unternehmen.

 

6. Entgelte, Rechnungsstellung

  1. Bei der Veröffentlichung (Aktivierung) der Stellenanzeige fällt ein festes Entgelt an.
  2. Die jeweils gültigen Entgelte sind im Buchungsprozess auf https://www.xing.com/jobmanager/online geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend. Die New Work SE kann Entgelte jederzeit ändern. Preisänderungen werden dem Nutzer rechtzeitig vor der Einstellung einer neuen onlyfy Stellenanzeige mitgeteilt und wirken sich nicht auf bereits laufende onlyfy Stellenanzeigen aus.
  3. Die Entgelte für die Veröffentlichung von Angeboten im XING Stellenmarkt und/oder in Stellenmärkten und in Social-Media-Angeboten Dritter sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Der Nutzer kann sie mittels der angebotenen Zahlarten begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Die New Work SE kann dem Nutzer die Rechnungen per E-Mail übermitteln. Die New Work SE wird sie zudem für die Dauer von einem (1) Jahr ab Rechnungsdatum zum Download bereithalten.

 

7. Ausschluss von Beanstandungen

Erhebt der Nutzer oder das Unternehmen Beanstandungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte, so hat er dies innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang der Rechnung von der New Work SE über das auf den XING Websites von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular, per Telefax oder Brief anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Die New Work SE wird in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers oder des Unternehmens bei begründeten Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

8. Sanktionen

  1. Wenn der Nutzer und/oder das Unternehmen seine Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die jeweils gültigen redaktionellen Richtlinien verletzt oder wenn die New Work SE ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die New Work SE die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:
    • Löschung von Inhalten, die der Nutzer im XING Stellenmarkt und/oder in Stellenmärkten und in Social-Media-Angeboten Dritter veröffentlicht hat,
    • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung eines oder mehrerer onlyfy Stellenanzeigen des Nutzers
    • Ausspruch einer Abmahnung oder
    • Sperrung des Zugangs des Nutzers zu onlyfy Stellenanzeigen und / oder dem onlyfy JobManager.
  2. Die New Work SE behält sich die Verhängung der in Ziff. 8.1 genannten Sanktionen insbesondere für den Fall vor, dass das vom Nutzer angegebene Zahlungsmittel ungültig ist oder der Nutzer bzw. das Unternehmen eine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und/oder nicht ausreichend erfüllt.
  3. Beschwerden von XING Mitgliedern können zur vorübergehenden Deaktivierung von Anzeigen führen.
  4. Im Fall eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht aus diesem Vertrag (insbesondere im Fall der nicht rechtzeitigen und/oder nicht ausreichenden Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung) ist die New Work SE darüber hinaus berechtigt, den Zugang des Nutzers zu XING zu sperren. Ein Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte für seine Premium-Mitgliedschaft ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen als Teil der Dienste von XING unterliegt auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING. Insofern kann die New Work SE bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING geregelten Sanktionen (u. a. Sperrung des Zugangs zu XING und Kündigung der XING Mitgliedschaft) gegen den Nutzer verhängen.
  6. Im Fall der rechtmäßigen Verhängung einer oder mehrerer Sanktionen bleibt der Entgeltanspruch der New Work SE in vollem Umfang bestehen.

 

9. Beendigung des Vertrags

  1. Der Nutzer kann diesen Vertrag zur Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf den XING Websites von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen werden oder per Telefax oder Brief an die New Work SE. Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den XING Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.
  2. Die New Work SE kann diesen Vertrag zur Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Monatsende kündigen.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Die Restlaufzeit bereits veröffentlichter Anzeigen bleibt von der Beendigung des Vertrags unberührt.

 

10. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen die New Work SE (einschl. der Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt.

 

11. Verantwortlichkeit der New Work SE

  1. Die New Work SE bietet dem Nutzer lediglich eine Plattform an, um den Nutzer mit Dritten (XING Mitglieder und sonstige Dritte) zusammenzuführen, und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE haftet nicht dafür, dass ein Kontakt des Nutzers mit XING Mitgliedern oder sonstigen Dritten zu Stande kommt.
  2. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Nutzers mit Dritten. Sofern über die New Work SE Verträge geschlossenen werden, ist hieran nicht die New Work SE beteiligt. Die New Work SE wird daher nicht Vertragspartner. Der Nutzer ist für die Abwicklung und die Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Die New Work SE haftet nicht, falls über XING im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Nutzer und den Dritten zustande kommt. Die New Work SE haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen dem Nutzer und Dritten geschlossenen Verträgen.
  3. Die New Work SE übernimmt keine Verantwortung für die von XING Mitgliedern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
  4. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die im XING Stellenmarkt veröffentlichten Stellenanzeigen durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigene Stellenanzeige getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Aus einem solchen Kopieren, Linking und/oder Framing kann der Nutzer keinerlei Ansprüche gegen die New Work SE herleiten.

 

12. Freistellung

  1. Der Nutzer stellt die New Work SE von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die XING Mitglieder oder sonstige Dritte gegen die New Work SE wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer im XING Stellenmarkt und/oder in Stellenmärkten und in Social-Media-Angeboten Dritter veröffentlichten Inhalte geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle der New Work SE aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
  2. Werden durch die Inhalte des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die New Work SE nach ihrer Wahl auf eigene Kosten des Nutzers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung von onlyfy Stellenanzeigen durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch die New Work SE sofort einstellen.

 

13. Rechte an Inhalten

Der Nutzer räumt der New Work SE mit dem Einstellen seiner Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt das Nutzungsrecht ein, die onlyfy Stellenanzeigen in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Einstellung und Veröffentlichung der Stellenanzeigen im XING Stellenmarkt und/oder in Stellenmärkten bzw. Social-Media-Angeboten Dritter stehen.

 

14. Gehaltsdaten

Vom Nutzer eingegebene Gehaltsdaten für Stellenanzeigen werden in die Gehaltsdatenbank der New Work SE aggregiert und können in aggregierter Form zur Anzeige von Gehaltsdaten auf anderen Stellenanzeigen verwendet werden. Rückschlüsse auf den einstellenden Nutzer sind nach der Aggregation nicht mehr möglich.

 

15. Sonstiges

  1. Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Die New Work SE behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. Die New Work SE wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Die New Work SE wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an die New Work SE per E-Mail mit dem von jeder der XING Websites aus erreichbarem Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an die New Work SE übermitteln. Die New Work SE kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer oder dem Unternehmen per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten in seinem Nutzerkonto angegeben hat.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz der New Work SE.
  5. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der New Work SE.
  6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.