Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des onlyfy TalentManagers

 

Präambel

Das Angebot zur Nutzung des onlyfy TalentManagers richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Der Vertrag wird mit der New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der New Work SE können dem auf www.xing.com befindlichen Impressum entnommen werden.

 

1. Gegenstand

  1. Der onlyfy TalentManager dient dem Unternehmen hinsichtlich der Personalsuche über XING. Über den onlyfy TalentManager kann das Unternehmen schnell und präzise Kandidaten auf XING suchen und Bewerbungen und Profile von XING Mitgliedern verwalten sowie die Ansprache von XING Mitgliedern zur Personalbeschaffung ermöglichen. Innerhalb eines onlyfy TalentManagers können mehrere Mitarbeiter des Unternehmens bei der Personalsuche über XING zusammen arbeiten und Informationen untereinander austauschen. Der genaue Umfang der Nutzungsmöglichkeiten des onlyfy TalentManagers ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Produktbeschreibung.
  2. Für die Nutzung des onlyfy TalentManagers bestehen bestimmte Beschränkungen (z.B. Anzahl über den onlyfy TalentManager versendeter Nachrichten pro Tag). Details hierzu sind der Produktbeschreibung zu entnehmen.
  3. Die New Work SE stellt die vom Unternehmen bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die New Work SE aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die New Work SE ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Unternehmens wird hierdurch nicht begründet.
  4. Die New Work SE bietet dem Unternehmen lediglich eine Plattform an, um den Unternehmen mit Dritten (XING Mitglieder und sonstige Dritte) zusammenzuführen, und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE haftet nicht dafür, dass ein Kontakt des Unternehmens mit XING Mitgliedern oder sonstigen Dritten zu Stande kommt. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Unternehmens mit Dritten. Sofern über den onlyfy TalentManager des Unternehmens bzw. XING Verträge geschlossenen werden, ist die New Work SE hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Das Unternehmen ist für die Abwicklung und die Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Die New Work SE haftet nicht, falls über den onlyfy TalentManager des Unternehmens bzw. XING im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Unternehmen und dem Dritten zustande kommt. Die New Work SE haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen dem Unternehmen und Dritten geschlossenen Verträgen.
  5. Die New Work SE übernimmt keine Verantwortung für die von XING Mitgliedern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

 

2. Autorisierung der Recruiter

  1. Die Nutzung und der Zugriff auf den onlyfy TalentManager des Unternehmens erfolgt ausschließlich über eigens dafür autorisierte Mitarbeiter des Unternehmens (sogenannte „Recruiter“). Dies erfolgt durch den vom Unternehmen gegenüber der New Work SE zu benennenden  Administrator für den onlyfy Talentmanager des Unternehmens. Das Unternehmen muss eine entsprechende Anzahl an Recruiter-Seats als Lizenzen buchen. Recruiter müssen durch das Unternehmen autorisiert und auf XING als Mitglieder registriert sein. Das Unternehmen muss als derzeitige Firma im XING Profil der Recruiter eingetragen sein.
  2. Beendet ein Recruiter seine XING Mitgliedschaft oder wurde er von der Nutzung von XING ausgeschlossen (insbesondere auf Grund eines Verstoßes des Recruiters gegen die seiner XING Mitgliedschaft zu Grunde liegenden AGB), so darf dieser Recruiter den onlyfy TalentManager des Unternehmens nicht mehr nutzen.
  3. Das Unternehmen hat das Recht, die Autorisierung eines Recruiters zu widerrufen oder eine andere Person als Ersatz für den Recruiter zu benennen; insbesondere in dem in § 2.2 genannten Fall. Die Autorisierung der Ersatzperson erfolgt durch Bevollmächtigung und Benennung der jeweiligen Person durch das Unternehmen gegenüber der New Work SE und Annahme durch die New Work SE. Wenn ein Recruiter durch einen anderen Recruiter ersetzt wurde, kann ein Ersatz des neuen Recruiters jedoch frühestens nach Ablauf von 30 Tagen erfolgen.

 

3. Inhalte im onlyfy TalentManager

  1. Manche Inhalte und Informationen (Korrespondenz, Konversationen, Projekte, Notizen, Kommentare, etc.) werden im onlyfy TalentManager des Unternehmens unter allen aktuellen und zukünftigen Recruitern automatisch oder auf Veranlassung eines Recruiters geteilt. Andere Inhalte und Informationen werden nicht unter den Recruitern geteilt.
  2. Einmal im onlyfy TalentManager des Unternehmens geteilte Inhalte verbleiben auch dann im onlyfy TalentManager des Unternehmens, wenn der Recruiter die von ihm geteilten Inhalte auf XING oder im onlyfy TalentManager des Unternehmens löscht oder das Teilen widerruft. Der vom Unternehmen eingesetzte Administrator des onlyfy TalentManagers hat die Möglichkeit, alle Konversationen einzusehen, zu bearbeiten und mit anderen aktuellen und zukünftigen Recruitern des Unternehmens im onlyfy TalentManager des Unternehmens zu teilen sowie geteilte Inhalte zu löschen.
  3. Alle von einem Recruiter im onlyfy TalentManager des Unternehmens angelegten Informationen und Inhalte können, auch wenn sie nicht durch den Recruiter explizit geteilt wurden, durch den vom Unternehmen eingesetzten Administrator des onlyfy TalentManagers des Unternehmens dauerhaft eingesehen, bearbeitet und mit anderen aktuellen und zukünftigen Recruitern des Unternehmens im onlyfy TalentManager des Unternehmens geteilt werden. Dies gilt insbesondere für alle Konversationen und Korrespondenzen, die im onlyfy TalentManager des Unternehmens begonnen wurden oder auf die aus dem onlyfy TalentManager des Unternehmens geantwortet wurde – inklusive aller zukünftig in diesen Konversationen und Korrespondenzen enthaltenen und versendeten Nachrichten. Dies gilt auch dann, wenn der Recruiter seinen Zugang zum onlyfy TalentManager des Unternehmens verliert (z. B. auf Veranlassung des Unternehmens wegen seines Ausscheidens aus dem Unternehmen) oder er den Zugang selbst beendet.
  4. Informationen, die der Recruiter nicht geteilt hat bzw. die nicht automatisch geteilt wurden oder nicht teilbar sind, werden anderen Recruitern nicht im onlyfy TalentManager des Unternehmens angezeigt. Konversationen, die nicht im onlyfy TalentManager des Unternehmens begonnen, beantwortet oder geteilt wurden, werden nicht im onlyfy TalentManager des Unternehmens für den Administrator oder alle Recruiter gespeichert, sondern lediglich in den Postfächern derjenigen Recruiter angezeigt, die Teilnehmer der jeweiligen Konversation sind. Bei Bedarf können Konversationen vom entsprechenden Recruiter im Nachhinein geteilt werden.

 

4. Verfügbarkeit

Das Unternehmen erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des onlyfy TalentManagers technisch nicht zu realisieren ist. Die New Work SE bemüht sich jedoch, den onlyfy TalentManager des Unternehmens möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der New Work SE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des onlyfy TalentManagers des Unternehmens führen. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

5. Änderungen des Funktionsumfangs

Die New Work SE behält sich vor, den Funktionsumfang des onlyfy TalentManagers und dessen allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für das Unternehmen im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

 

6. Nutzung des onlyfy TalentManagers, Datenschutz

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch das Unternehmen in den onlyfy TalentManager bzw. XING eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen von XING oder der New Work SE gefährden.
  2. Das Unternehmen verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Soweit nicht durch eine gültige Einwilligung der betroffenen XING Mitglieder oder deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht erlaubt, ist es dem Unternehmen verboten, personenbezogene Daten von XING Mitgliedern zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
  3. Das Unternehmen muss die Rechte Dritter vor allem beim Teilen von Inhalten und Informationen beachten. Zum Beispiel darf ersichtlich private Kommunikation nicht ohne Einwilligung des Absenders mit anderen geteilt werden.
  4. Es ist dem Unternehmen außerdem untersagt,
    • XING Mitglieder oder andere Personen unzumutbar zu belästigen,
    • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme) sowie
    • Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu bewerben oder zu fördern, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten.
  5. Das Unternehmen hat ein Verschulden der Recruiter in gleichem Maße zu vertreten, wie eigenes Verschulden. Insbesondere muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Recruiter bei der Bearbeitung und Nutzung des onlyfy TalentManagers die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des onlyfy TalentManagers sowie die anwendbaren Gesetze und alle Rechte Dritter (insbesondere der Bewerber bzw. Kandidaten, die über den onlyfy TalentManager verwaltet werden) beachten. Das Unternehmen muss vor allem sicherstellen, dass die Recruiter ersichtlich private Kommunikation nicht ohne Einwilligung des Betroffenen mit anderen teilen.
  6. Wenn Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, oder wenn die New Work SE ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die New Work SE die folgenden Sanktionen verhängen:
    • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung des onlyfy TalentManagers des Unternehmens
    • Kündigung des Vertrags zur Nutzung des onlyfy TalentManagers des Unternehmens
      Die New Work SE behält sich die Verhängung der in diesem § 6.6 genannten Sanktionen insbesondere für den Fall vor, dass das vom Unternehmen angegebene Zahlungsmittel ungültig ist oder das Unternehmen eine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und/oder nicht ausreichend erfüllt.
  7. Beschwerden von XING Mitgliedern können zur vorübergehenden Deaktivierung des onlyfy TalentManagers führen.

 

7. Sonstige Rechte und Pflichten des Unternehmens

  1. Das Unternehmen ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Das Unternehmen wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Das Unternehmen verpflichtet sich, die New Work SE unverzüglich zu informieren, sobald es davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die Recruiter ihre Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim halten.
  2. Das Unternehmen informiert die New Work SE unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Unternehmens ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.
  3. Das Unternehmen darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.

 

8. Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag läuft zunächst über den vom Unternehmen gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer, wenn er nicht rechtzeitig vom Unternehmen oder der New Work SE gekündigt wird. Sofern das Unternehmen ein Produkt ohne Mindestnutzungszeitraum bucht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Bei der Vertragsverlängerung berechnet sich der Preis nach dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Listenpreis abzüglich eines etwaigen Mengenrabatts auf Basis der sich verlängernden Lizenzen.
  2. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere onlyfy Talentmanager Lizenzen zu erwerben. Die Laufzeiten der zu gebuchten Lizenzen richten sich anteilig am Grundvertrag aus. Die Kosten des Zukaufes beruhen auf der zum Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Preisstaffel für das Gesamtkontingent. Der Zukauf von Lizenzen bedarf eines eigenen Vertrags.
  3. Wird der Grundvertrag verlängert, verlängert sich automatisch das Gesamtkontingent um die im Grundvertrag gebuchte Vertragslaufzeit zum derzeit gültigen Listenpreis abzüglich eines etwaigen Mengenrabatts auf Basis der sich verlängernden Lizenzen.
  4. Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen. Verträge über Produkte ohne Mindestnutzungszeitraum können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall mit dem Enddatum der letzten Vertragsperiode.
  5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail, Fax oder Einschreiben).
  7. Eine weitergehende Nutzung des onlyfy TalentManagers mit allen dort gespeicherten Inhalten und Informationen ist nach rechtzeitig erfolgter Kündigung nur möglich, wenn ein neuer Vertrag über die Nutzung des onlyfy TalentManagers abgeschlossen wird und das Startdatum der neuen Vertragsperiode direkt an das Ende der letzten Vertragsperiode anschließt.
  8. Bei Nichtnutzung von gebuchten Lizenzen des onlyfy TalentManagers während der Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Minderung des Preises oder Verlängerung des Zugangs über die jeweilige Vertragsperiode hinaus.

 

9. Entgelte und Rechnungsstellung, Preisanpassung

  1. Das Entgelt für die Beanspruchung, Bearbeitung und Nutzung des onlyfy TalentManagers richtet sich nach dem gewählten Angebot.
  2. Entgelte sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit im Voraus sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist mit den angebotenen Zahlungsmitteln möglich.
  3. Die New Work SE behält sich das Recht vor, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Die New Work SE wird das Unternehmen über die Änderung des Entgelts in der hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an das Unternehmen versandten Rechnung benachrichtigen. Das Unternehmen hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der New Work SE rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen.

 

10. Freistellung

  1. Das Unternehmen stellt die New Work SE von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte oder staatliche Behörden gegen die New Work SE geltend machen wegen einer Rechtsverletzung durch das Unternehmen, einer Verletzung einer dem Unternehmen in diesen AGB auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch das Unternehmen.
  2. Das Unternehmen übernimmt ferner sämtliche angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die der New Work SE dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen die New Work SE wegen einer Rechtsverletzung durch das Unternehmen, einer Verletzung einer dem Unternehmen in diesen AGB auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch das Unternehmen einleiten oder unternehmen.
  3. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt.
  4. Die vorstehenden Pflichten des Unternehmens gelten nicht, soweit das Unternehmen die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

11. Haftung

  1. Die Parteien haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien der im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haften die Parteien nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
  4. Soweit die Haftung der Parteien nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  5. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

 

12. Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Unternehmens auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:

  • die New Work SE kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
  • die New Work SE verhängt eine oder mehrere der Sanktionen gemäß § 6.6, oder
  • das Unternehmen kündigt den Vertrag; der Anspruch des Unternehmens auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich der New Work SE stammt.

 

13. Sonstiges

  1. Die New Work SE kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die New Work SE bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die New Work SE übernommen Pflichten. Die New Work SE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  2. Die New Work SE behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für das Unternehmen nicht zumutbar. Die New Work SE wird das Unternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmen angenommen. Die New Work SE wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.